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Revytrex + Comet

Artikel-Nr.
65646-21
Hersteller: BASF
  • Comet: 200 g/l Pyraclostrobin
  • Revytrex: 66,7 g/l Fluxapyroxad, 66,7 g/l Mefentrifluconazole
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Revytrex + Comet ist eine neue Wirkstoffkombination gegen Septoria und Rostkrankheiten in Weizen und Gerste. Das Fungizidpack bietet eine hervorragende kurative Wirkung bei bereits erfolgten Infektionen. Die schnelle Aufnahme ins Blattinnere gewährleistet eine sofortige Wirkung und schützt zudem sicher vor Verlusten durch Witterungseinflüsse wie Regen und Sonneneinstrahlung.

Revytrex + Comet besteht aus 15 l Revytrex und 5 l Comet.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

C XI N
Spezifikationen

Spezifikationen Comet

Wirkstoffe
Pyraclostrobin
Hersteller
BASF SE
Anwendungsgruppe
Fungizid, Wachstumsregler
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Weizen, Gerste, Roggen, Triticale
Zulassungsnummer
007643-00

Spezifikationen Revytrex

Wirkstoffe
Fluxapyroxad, Mefentrifluconazole
Hersteller
BASF SE
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Weizen, Gerste, Roggen, Triticale
Zulassungsnummer
00A272-00
Zugelassene Schaderreger
  • NETZFLECKENKRANKHEIT: GERSTE
  • BLATTFLECKENKRANKHEIT: GERSTE
  • SPRENKELKRANKHEIT
  • ROST-BRAUN: GETREIDE
  • GELBROST
  • BLATTDÜRRE: WEIZEN
  • SEPTORIA-ARTEN
  • MEHLTAU: GETREIDE
  • ROSTPILZE
  • ECHTER MEHLTAU
  • BLATTFLECKENKRANKHEIT: PAPRIKA
  • ROST: SPARGEL
  • SCHWARZFLECKENKRANKHEIT
Pictroogrammcode
C, XI, N,
Gefahrenhinweise
  • H315-VERURSACHT HAUTREIZUNGEN.
  • H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.
  • H318-VERURSACHT SCHWERE AUGENSCHÄDEN.
  • H332-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI EINATMEN.
  • H335-KANN DIE ATEMWEGE REIZEN.
  • H362-KANN SÄUGLINGE ÜBER DIE MUTTERMILCH SCHÄDIGEN.
Sicherheitshinweise
  • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
  • SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
Zulassungsende
31.12.2023
Zulassungsanfang
06.02.2020
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
NETZFLECKENKRANKHEIT: GERSTE, BLATTFLECKENKRANKHEIT: GERSTE, SPRENKELKRANKHEIT, ROST-BRAUN: GETREIDE, GELBROST, BLATTDÜRRE: WEIZEN, SEPTORIA-ARTEN, MEHLTAU: GETREIDE, ROSTPILZE, ECHTER MEHLTAU, BLATTFLECKENKRANKHEIT: PAPRIKA, ROST: SPARGEL, SCHWARZFLECKENKRANKHEIT
Anwendungsbestimmungen
  • GEFAHR
  • EB001-2-SP 1: MITTEL UND/ODER DESSEN BEHÄLTER NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. (AUSBRINGUNGSGERÄTE NICHT IN UNMITTELBARER NÄHE VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN REINIGEN./INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER HOF- UND STRAßENABLÄUFE VERHINDERN.)
  • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
  • NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
  • NN2002-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACH SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
  • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
  • NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
  • NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
  • NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA
  • SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
  • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
  • SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
  • SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
  • SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.
  • SF275-2AC-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN INNERHALB VON 2 TAGEN NACH DER ANWENDUNG IN ACKERBAUKULTUREN LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGEN WERDEN.
  • SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.
  • SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.
  • SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.
  • WMFC2-WIRKUNGSMECHANISMUS (FRAC-GRUPPE): C2
  • WMFG1-WIRKUNGSMECHANISMUS (FRAC-GRUPPE): G1
Nur für den beruflichen Anwender!
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