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Signum

Artikel-Nr.
66145-01
Hersteller: BASF
  • 267 g/kg Boscalid, 67 g/kg Pyraclostrobin
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Signum ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Blattkrankheiten sowie Fäulniserregern an Kartoffeln sowie im Gemüse-, Obst- und im Zierpflanzenbau. Die Kombination der Wirkstoffe verhindert die Sporenkeimung, die Keimschlauchausbildung und verringert das Myzelwachstum sowie die Sporulation. Durch den vorbeugenden Einsatz wird die beste Wirkung erzielt.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Signum

Wirkstoffe
Pyraclostrobin, Boscalid
Hersteller
BASF SE
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Erdbeere, Endivien, Salate, Möhre, Wurzelpetersilie, Schwarzwurzel, Meerrettich, Pastinak, Kartoffel, Pflaume, Aprikose, Nektarine, Pfirsich, Feldsalat, Porree, Blumenkohle, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Rucola-Arten, Spargel, Kohlrabi, Stielmangold, Steinobst, Süßkirsche, Sauerkirsche, Zwiebelgemüse, Himbeere, Brombeere, Johannisbeerartiges Beerenobst, frische Kräuter, Knollensellerie, Zierpflanzen, Rasen, Blattkohle, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Tomate, Aubergine, Erbse, Stielmus, Kohlgemüse, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe, Radieschen, Rettich, Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten, Rhabarber
Zulassungsnummer
025483-00
Zugelassene Schaderreger
  • BLATTFALLKRANKHEIT: JOHANNISBEERE
  • GRAUFÄULE
  • COLLETOTRICHUM-ARTEN
  • ECHTER MEHLTAU
  • SEPTORIA-ARTEN
  • POCKENKRANKHEIT: KARTOFFEL
  • SCLEROTINIA-ARTEN
  • BLÜTENDÜRRE: KERN- UND STEINOBST
  • BRAUNFÄULE: KERN- UND STEINOBST
  • BLATTFLECKENKRANKHEIT
  • ALTERNARIA-ARTEN
  • HALSFÄULE: SALAT
  • PELZFÄULE
  • ROST: PETERSILIE
  • MEHLTAU: SELLERIE
  • DÜRRFLECKENKRANKHEIT: KOHL
  • SCHWÄRZE: KOHL
  • BLATTFÄULE: KOHL
  • ROST-WEISSER: KREUZBLÜTLER
  • BOTRYTIS-ARTEN
  • PHOMA-ARTEN
  • BLATTFLECKENKRANKHEIT: PORREE
  • ZWIEBELFÄULE
  • MEHLTAU: RÜBE
  • ROST: PFLAUME
  • BLATTBRÄUNE: KIRSCHE
  • SPRÜHFLECKENKRANKHEIT: KIRSCHE
  • BRAUNFLECKIGKEIT: TOMATE
  • MEHLTAU: CHRYSANTHEMEN
  • PURPURFLECKENKRANKHEIT: EIERPFLANZE
  • ROST: LAUCH
  • BLATTFLECKENKRANKHEIT: SELLERIE
  • RUTENSTERBEN: HIMBEERE
  • MEHLTAU: HOPFEN
  • BLATTFLECKENKRANKHEIT: ERDBEERE
  • ROTFLECKENKRANKHEIT: ERDBEERE
  • RANKENKRANKHEIT: BROMBEERE
  • DOLLARFLECKENKRANKHEIT: GRÄSER
  • SCHNEESCHIMMEL: GETREIDE
Gefahrenhinweise
    Sicherheitshinweise
    • S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
    • S57-ZUR VERMEIDUNG EINER KONTAMINATION DER UMWELT GEEIGNETEN BEHÄLTER VERWENDEN
    • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
    Zulassungsende
    31.07.2022
    Zulassungsanfang
    20.06.2007
    Zulassungsstatus
    Zugelassen
    Zugelassene Schaderreger
    BLATTFALLKRANKHEIT: JOHANNISBEERE, GRAUFÄULE, COLLETOTRICHUM-ARTEN, ECHTER MEHLTAU, SEPTORIA-ARTEN, POCKENKRANKHEIT: KARTOFFEL, SCLEROTINIA-ARTEN, BLÜTENDÜRRE: KERN- UND STEINOBST, BRAUNFÄULE: KERN- UND STEINOBST, BLATTFLECKENKRANKHEIT, ALTERNARIA-ARTEN, HALSFÄULE: SALAT, PELZFÄULE, ROST: PETERSILIE, MEHLTAU: SELLERIE, DÜRRFLECKENKRANKHEIT: KOHL, SCHWÄRZE: KOHL, BLATTFÄULE: KOHL, ROST-WEISSER: KREUZBLÜTLER, BOTRYTIS-ARTEN, PHOMA-ARTEN, BLATTFLECKENKRANKHEIT: PORREE, ZWIEBELFÄULE, MEHLTAU: RÜBE, ROST: PFLAUME, BLATTBRÄUNE: KIRSCHE, SPRÜHFLECKENKRANKHEIT: KIRSCHE, BRAUNFLECKIGKEIT: TOMATE, MEHLTAU: CHRYSANTHEMEN, PURPURFLECKENKRANKHEIT: EIERPFLANZE, ROST: LAUCH, BLATTFLECKENKRANKHEIT: SELLERIE, RUTENSTERBEN: HIMBEERE, MEHLTAU: HOPFEN, BLATTFLECKENKRANKHEIT: ERDBEERE, ROTFLECKENKRANKHEIT: ERDBEERE, RANKENKRANKHEIT: BROMBEERE, DOLLARFLECKENKRANKHEIT: GRÄSER, SCHNEESCHIMMEL: GETREIDE
    Anwendungsbestimmungen
    • UMWELTGEFÄHRLICH-N
    • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
    • NN1326-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART EUSEIUS FINLANDICUS (RAUBMILBE) EINGESTUFT.
    • NN134-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART TYPHLODROMUS PYRI (RAUBMILBE) EINGESTUFT.
    • NN1842-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.
    • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
    • NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
    • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
    • NW604-DIE ANWENDUNGSBESTIMMUNG MIT DER EIN ABSTAND ZUM SCHUTZ VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN FESTGESETZT WURDE GILT NICHT IN DEN DURCH DIE ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE BESONDERS AUSGEWIESENEN GEBIETEN SOWEIT DIE ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE DORT DIE ANWENDUNG GENEHMIGT HAT.
    • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
    • SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
    • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
    • VH329-DER GEHALT AN DIMETHYLSULFAT (DMS) IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF PYRACLOSTROBIN DARF 1 MG/KG NICHT ÜBERSCHREITEN.
    • VH410-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG SIND ANGABEN ZUM NACHBAU AUFZUNEHMEN AUS DENEN HERVORGEHT WELCHE KULTUREN BZW. KULTURGRUPPEN NACH DER ANWENDUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS NICHT NACHGEBAUT WERDEN SOLLTEN DA DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DER ERNTEGÜTER NICHT SI
    Nur für den beruflichen Anwender!
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