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Carnadine / 5 l

Artikel-Nr.
61041-83
Hersteller: Nufarm Deutschland
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

Übersicht öffnen (Klick)
GERSTE
Blattläuse

Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Stadium Kultur: Von 1. Bestockungstrieb sichtbar: Beginn der Bestockung bis Mitte Milchreife. Frühjahr. (21-75 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.15 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.15 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2024-05-08
Zulassungsende: 2034-02-28
Aufbrauchsfrist:

Blattläuse

Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Stadium Kultur: Von Beginn des Schossens bis Ende der Blüte. Frühsommer. (30-69 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.15 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.15 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2024-05-08
Zulassungsende: 2034-02-28
Aufbrauchsfrist:

WEIZEN WEICH-
Blattläuse

Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Stadium Kultur: Von 1. Bestockungstrieb sichtbar: Beginn der Bestockung bis Mitte Milchreife. Frühjahr. (21-75 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.15 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.15 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2024-05-08
Zulassungsende: 2034-02-28
Aufbrauchsfrist:

ROGGEN
Blattläuse

Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Stadium Kultur: Von 1. Bestockungstrieb sichtbar: Beginn der Bestockung bis Mitte Milchreife. Frühjahr. (21-75 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.15 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.15 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2024-05-08
Zulassungsende: 2034-02-28
Aufbrauchsfrist:

TRITICALE
Blattläuse

Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Stadium Kultur: Von 1. Bestockungstrieb sichtbar: Beginn der Bestockung bis Mitte Milchreife. Frühjahr. (21-75 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.15 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.15 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2024-05-08
Zulassungsende: 2034-02-28
Aufbrauchsfrist:

RAPS
Rapserdfloh

Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf.
Stadium Kultur: Von 1. Laubblatt entfaltet bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet (Internodien noch nicht gestreckt). Herbst. (11-19 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.2 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2024-05-08
Zulassungsende: 2034-02-28
Aufbrauchsfrist:

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Carnadine / 5 l

Wirkstoffe
Acetamiprid
Hersteller
Nufarm Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Insektizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B2
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Kultur (Name)
Sommergerste, Winterweichweizen, Wintergerste, Wintertriticale, Winterroggen, Winterraps
Zulassungsnummer
00A742-00
Pictroogrammcode
GHS07, GHS08, GHS09
Gefahrenhinweise
EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H302-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI VERSCHLUCKEN.|H361D-KANN VERMUTLICH DAS KIND IM MUTTERLEIB SCHÄDIGEN|H410-SEHR GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN MIT LANGFRISTIGER WIRKUNG.
Signalword
ACHTUNG
Sicherheitshinweise
P101-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH, VERPACKUNG ODER KENNZEICHNUNGSETIKETT BEREITHALTEN.|P102-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN.|P264-NACH GEBRAUCH ... GRÜNDLICH WASCHEN.|P270-BEI GEBRAUCH NICHT ESSEN, TRINKEN ODER RAUCHEN.|P280-SCHUTZHANDSCHUHE SCHUTZKLEIDUNG AUGENSCHUTZ GESICHTSSCHUTZ TRAGEN.|P308+P313-BEI EXPOSITION ODER FALLS BETROFFEN: ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN ÄRZTLICHE HILFE HINZUZIEHEN.|P391-VERSCHÜTTETE MENGEN AUFNEHMEN.|P405-UNTER VERSCHLUSS AUFBEWAHREN.
Zulassungsende
28.02.2034
Zulassungsanfang
08.05.2024
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
RÖHRENBLATTLÄUSE/RÖHRENLÄUSE-ANDERE, ERDFLOH: RAPS-
Anwendungsbestimmungen
LM101-PFLANZENSCHUTZMITTEL NICHT ÜBER 40 °C LAGERN.|LM120-PFLANZENSCHUTZMITTEL VOR FROST SCHÜTZEN.|NB6612-DAS MITTEL DARF AN BLÜHENDEN PFLANZEN UND AN PFLANZEN DIE VON BIENEN BEFLOGEN WERDEN NICHT IN MISCHUNG MIT FUNGIZIDEN AUS DER GRUPPE DER ERGOSTEROL-BIOSYNTHESE-HEMMER ANGEWENDET WERDEN. MISCHUNGEN DES MITTELS MIT ERGOSTEROL-BIOSYNTHESE-HEMMERN|NB6621-DAS MITTEL WIRD ALS BIENENGEFÄHRLICH AUßER BEI ANWENDUNG NACH DEM ENDE DES TÄGLICHEN BIENENFLUGES IN DEM ZU BEHANDELNDEN BESTAND BIS 23.00 UHR EINGESTUFT (B2). ES DARF AUßERHALB DIESES ZEITRAUMS NICHT AUF BLÜHENDE ODER VON BIENEN BEFLOGENE PFL|NG405-KEINE ANWENDUNG AUF DRAINIERTEN FLÄCHEN.|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NN3001-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NT103-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN. STRAßEN. WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN. DAS IN DAS VER|NT108-1-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MUSS EIN ABSTAND VON MINDESTENS 5 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) EINGEHALTEN WERDEN. ZUSÄTZLICH MUSS DIE ANWENDUNG IN EINER DA|NW263-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHNÄHRTIERE.|NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA|NW607-2-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|NW706-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SF275-14OS-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN INNERHALB VON 14 TAGEN NACH DER ANWENDUNG IN OBSTBAUMKULTUREN UND IN STRAUCHBEERENOBST LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES|SF276-1OS-ES IST SICHERZUSTELLEN. DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN INNERHALB VON EINEM TAG NACH DER ANWENDUNG IN OBSTBAUMKULTUREN UND IN STRAUCHBEERENOBST LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTE|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|VA263-1-KEINE ANWENDUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS MIT HANDGEFÜHRTEN GERÄTEN IM FREILAND.|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMI4A-WIRKUNGSMECHANISMUS (IRAC-GRUPPE): 4A
Nur für den beruflichen Anwender!
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