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Freischaltung Sachkundenachweis

Bei BAT Agrar GmbH & Co. KG können Sie landwirtschaftliche Betriebsmittel, wie beispielsweise Saatgut, unmittelbar nach Ihrer Registrierung im Onlineshop kaufen. Für Pflanzenschutzmittel, die nur an berufliche Anwender abgegeben werden dürfen, ist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 PflSchG zum Kauf ein Sachkundenachweis im Scheckkartenformat erforderlich.

Bei BAT Agrar GmbH & Co. KG ist jedes sachkundepflichtige Produkt explizit mit dem Hinweis „Nur für den beruflichen Anwender!“ gekennzeichnet. Wenn Sie ein Pflanzenschutzmittel, das einen Sachkundenachweis erfordert, erwerben möchten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. Sofern Sie sich noch nicht mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse, etc. registriert haben, so eröffnen Sie Ihr Konto bei BAT Agrar („Anmelden“ oben rechts auf der Website Registrieren -> Kundenkonto eröffnen).

  2. Wenn Sie nun ein Kundenkonto besitzen, müssen Sie uns eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Sachkundenachweises UND eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises zur Verfügung stellen. Ein einfacher Weg hierfür ist das Abfotografieren mit Handy oder Tablet oder das Einscannen der Dokumente. Um uns die Dokumente zukommen zu lassen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

    a. Sie laden die Dokumente direkt online hoch über den Punkt „Sachkundenachweis“ in Ihrem Kundenkonto („Jetzt online übermitteln“). 

    b. Sie klicken in Ihrem Kundenkonto unter dem Punkt „Sachkundenachweis“ auf „ Sachkundenachweis später nachreichen“ und senden uns Ihre Dokumente per E-Mail an info@bat-agrar.de.
Sind Sie bereits dabei, eine Bestellung bei BAT Agrar zu tätigen und haben sachkundepflichtige Pflanzenschutzmittel in Ihrem Warenkorb, so werden Sie bei der Durchführung Ihrer Bestellung einen Schritt „Sachkundenachweis“ durchlaufen (nachdem Sie Ihre Rechnungs- und Lieferadresse definiert haben). Dieser Schritt „Sachkundenachweis“ beinhaltet ebenfalls die beiden oben genannten Möglichkeiten, uns eine Kopie Ihres Sachkundenachweises und Ihrer Ausweiskopie zukommen zu lassen.
 

HINWEIS: Wenn Sie uns die Kopien Ihres Sachkundenachweises und Ihres Personalausweises nach Abschluss einer Bestellung später nachreichen möchten, haben Sie dazu 24 Stunden Zeit. Die Lieferzeit Ihrer Waren verzögert sich in diesem Fall um bis zu 24 Stunden, da wir Ihre Bestellung erst freigeben, wenn wir Ihren Sachkundenachweis geprüft haben. Senden Sie uns die Dokumente nicht innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss Ihrer ersten Bestellung von Pflanzenschutzmitteln zu, so wird das in Ihrer Bestellung liegende Angebot ggf. von uns nicht mehr angenommen.

Ihren Sachkundenachweis müssen Sie uns nur bei Ihrer ersten Bestellung von sachkundepflichtigen Pflanzenschutzmitteln zukommen lassen. Bei weiteren Bestellungen ist dieser bei uns hinterlegt und der Schritt „Sachkundenachweis“ wird übersprungen. Sie haben keinen weiteren Aufwand. Bitte teilen Sie uns ggf. Änderungen Ihrer sachkundigen Person mit und stellen uns die neuen Dokumente zur Verfügung.

HINWEIS: Sowohl die Kopie des Sachkundenachweis als auch die Ausweiskopie müssen lesbar sein. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir Sie bitten, uns eine neue lesbare Kopie zuzustellen. Aus der Kopie des Personalausweises müssen zur eindeutigen Identifikation Vor- und Zuname/n, die vollständige Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Geburtsort und das Gültigkeitsdatum deutlich für uns erkennbar sein. Alle übrigen Angaben sowie das Foto können geschwärzt bzw. unkenntlich gemacht werden. Der Sachkundenachweis muss außerdem in Deutschland ausgestellt sein.