Preisschwankungen sind von unseren Agrarmärkten nicht mehr weg zu denken.
Täglich verändern sich die Preise für Agrarprodukte aufgrund von weltweiten Wettermeldungen, Nachfrageschätzungen, politischen Entscheidungen, Wechselkursen und vielen weiteren Faktoren. Die Preisabsicherung der Ernte wird dadurch ständig komplexer, risikoreicher und stellt Sie damit vor eine große Aufgabe. Um eine Absicherung des aktuellen Preisniveaus zu gewährleisten und trotzdem die Möglichkeit zu bieten, vollständig an Preissteigerungen nach Verkauf der Agrargüter zu partizipieren, haben wir das Vermarktungsinstrument BAT Agrar-Mindestpreis für Sie geschaffen.
Unsere Vorteile auf einen Blick
+ Sie sichern sich das aktuelle Preisniveau
+ Sie können von Preissteigerungen nach Vertragsabschluss profitieren
+ Sie sparen sich Einlagerungskosten
+ Sie bekommen den abgesicherten Mindestpreis bei Lieferung der Ware ausgezahlt
+ So können Sie eine genaue Liquiditätsplanung durchführen
+ Sie können die Laufzeit des BAT Agrar Mindestpreis bestimmen
Um von den steigenden Preisen nach Vertragsabschluss zu profitieren, müssen Sie das Marktgeschehen aktiv verfolgen. Gerne sind wir Ihnen dabei durch unseren Außendienst oder das tägliche BAT Agrar Börsenupdate per Fax oder Email behilflich.
Die Gebühr für das Preissicherungsinstrument wird vom abgesicherten Verkaufspreis Ihrer Ernte abgezogen werden. Die Höhe der Gebühr hängt ab von dem Zeitraum, über den Sie von Preis-steigerungen profitieren können.
Wir bieten dieses Absicherungsinstrument für Weizen (jeder Qualität), Gerste und Raps an.
Anfang Juli kontaktieren Sie den Außendienst des BAT Agrar und erfragen unsere Erfassungspreise für die kommende Ernte. Unser Außendienst bietet für 50 to Weizen ex Ernte 210 €/to und schlägt Ihnen weiterhin den Abschluss eines BAT Agrar Mindestpreis Kontraktes für eine Gebühr von 13 €/to vor. An diesem Tag notiert der Weizen Future an der NYSE Euronext (Matif) für die Fälligkeit Dezember bei 230 €/to. Nach eingehender Beratung entschließen Sie sich, einen BAT Agrar Mindestpreis Kontrakt abzuschließen.
Sie haben sich einen Mindestpreis von 197 €/to gesichert. Dieser Preis errechnet sich aus dem Tagespreis für Weizen ex Ernte in Höhe von 210 €/to abzüglich der BAT Agrar Mindestpreis Gebühr von 13 €/to. Bei Lieferung der Ware wird Ihnen der Mindestpreis gutgeschrieben.
In den folgenden Monaten bis zum 15. Oktober haben Sie die Möglichkeit, von höheren Börsenpreisen zu profitieren. Ihr Gewinn errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Börsenkurs bei Vertragsabschluss (Ihrer persönlichen Gewinnschwelle) und dem aktuellen Börsenkurs. Zu Geschäftszeiten von BAT Agrar und der NYSE Euronext (Matif) können Sie jederzeit Ihren Zusatzgewinn fixieren. Haben Sie bis zum 15. Oktober von Ihrem Recht auf Fixierung des Zusatzgewinnes keinen Gebrauch gemacht, ist der offizielle Schlusskurs der Börse bindend für die Berechnung des Zusatzgewinnes.
Am 15. September ist der Börsenkurs auf 255 €/to angestiegen und Sie entschließen sich, ihren Zusatzgewinn zu fixieren.
Variante 1
Mindestpreis
197
€/to
Zusatzgewinn
25
€/to
endgültige Vergütung
222
€/to
Durch den Abschluss eine BAT Agrar Mindestpreis Kontraktes konnten Sie von der Steigerung der Börsennotierung profitieren und haben einen Zusatzgewinn von 25 €/to erwirtschaftet. Weiterhin haben Sie Lagerkosten vermieden und durch Zahlung des Mindestpreises bei Lieferung der Ware einen Liquiditätsvorteil erhalten.
Sie haben den BAT Agrar Mindestpreis bis zum 15. Oktober nicht gepreist und Börsenkurs auf 200 €/to gefallen
Variante 2
Mindestpreis
197
€/to
Zusatzgewinn
0
€/to
endgültige Vergütung
197
€/to
Da die Börsenkurse gefallen sind konnten Sie keinen Zusatzgewinn erwirtschaften. Dafür haben Sie sich den Mindestpreis gesichert, keine Lagerkosten bezahlt und durch Zahlung des Mindestpreises bei Lieferung der Ware einen Liquiditätsvorteil.