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Fluroxane

Artikel-Nr.
66250-04
Hersteller: Helm AG
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Fluroxane ist ein Herbizid gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, insbesondere Klettenlabkraut, in Weizen, Gerste, Sommerhafer, Winterroggen und Wintertriticale. Die Wirkstoffaufnahme erfolgt über das Blatt und verteilt sich im Anschluss über den Saftstrom. Die beste Wirkung wird im Jugendstadium erzielt, wenn das 4- bis 6-Blatt-Stadium nicht überschritten wird.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

XI HH N
Spezifikationen

Spezifikationen Fluroxane

Wirkstoffe
Fluroxypyr
Hersteller
Helm AG
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Wintertriticale, Sommergerste, Sommerhafer, Sommerweichweizen
Zulassungsnummer
006914-66
Zugelassene Schaderreger
  • EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER
  • LABKRAUT: KLETTEN-
Pictroogrammcode
XI, HH, N,
Gefahrenhinweise
  • H304-KANN BEI VERSCHLUCKEN UND EINDRINGEN IN DIE ATEMWEGE TÖDLICH SEIN.
  • H319-VERURSACHT SCHWERE AUGENREIZUNG.
  • H336-KANN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT VERURSACHEN.
Sicherheitshinweise
  • S02-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN
  • S13-VON NAHRUNGSMITTELN GETRÄNKEN UND FUTTERMITTELN FERNHALTEN
  • S24-BERÜHRUNG MIT DER HAUT VERMEIDEN
  • S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
  • S36/37-BEI DER ARBEIT GEEIGNETE SCHUTZKLEIDUNG UND SCHUTZHANDSCHUHE TRAGEN
  • S57-ZUR VERMEIDUNG EINER KONTAMINATION DER UMWELT GEEIGNETEN BEHÄLTER VERWENDEN
  • S62-BEI VERSCHLUCKEN KEIN ERBRECHEN HERBEIFÜHREN. SOFORT ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN UND VERPACKUNG ODER DIESES ETIKETT VORZEIGEN
  • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
  • SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
Zulassungsende
31.12.2022
Zulassungsanfang
14.11.2016
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER, LABKRAUT: KLETTEN-
Anwendungsbestimmungen
  • GEFAHR
  • GESUNDHEITSSCHÄDLICH-XN
  • UMWELTGEFÄHRLICH-N
  • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
  • NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
  • NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
  • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
  • NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
  • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
  • R43-SENSIBILISIERUNG DURCH HAUTKONTAKT MÖGLICH
  • R65-GESUNDHEITSSCHÄDLICH: KANN BEIM VERSCHLUCKEN LUNGENSCHÄDEN VERURSACHEN.
  • R66-WIEDERHOLTER KONTAKT KANN ZU SPRÖDER ODER RISSIGER HAUT FÜHREN.
  • R67-DÄMPFE KÖNNEN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT HERVORRUFEN.
  • SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
  • SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
  • SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
  • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
  • SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.
  • WMO-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): O
Nur für den beruflichen Anwender!
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