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Fuego Top

Artikel-Nr.
60984-06
Hersteller: Adama
  • 375 g/l Metazachlor, 125 g/l Quinmerac
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Fuego Top ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern im Winterraps. Die Wirkstoffe Quinmerac (125 g/l) und Metazachlor (375 g/l) werden über die Wurzel und über das Blatt aufgenommen. Die Aufwandmenge beträgt 2,0 l/ha. Es ist maximal 1 Anwendung in der Kultur zugelassen. Fuego Top wird vor dem Auflaufen von Unkräutern und Ungräsern aufgenommen, wodurch sie dann kurz oder meistens kurz nach dem Auflaufen zum Absterben gebracht werden. Nach dem Auflaufen werden die Unkräuter besonders gut im Keimblatt- bzw. im ersten Laubblatt-Stadium erfasst. Ein guter Bekämpfungserfolg mit Fuego Top wird dann erzielt, wenn sich der Wirkstoff bei ausreichender Feuchtigkeit im feinkrümeligen, gut abgesetzten Saatbett lösen und verteilen kann und somit eine Wirkstoffaufnahme zusätzlich über das Wurzelsystem der Unkräuter und Ungräser möglich ist. Die Anwendung im Vorauflauf des Rapses erhöht die Wirkungssicherheit.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

HH N
Spezifikationen

Spezifikationen Fuego Top

Wirkstoffe
Metazachlor, Quinmerac
Hersteller
ADAMA Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Winterraps
Zulassungsnummer
007459-00
Zugelassene Schaderreger
  • FUCHSSCHWANZGRAS: ACKER-
  • EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER
  • RISPENGRAS: EINJÄHRIGES
  • WINDHALM: GEMEINER
Pictroogrammcode
HH, N,
Gefahrenhinweise
  • H351-KANN VERMUTLICH KREBS ERZEUGEN .
Sicherheitshinweise
  • S02-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN
  • S13-VON NAHRUNGSMITTELN GETRÄNKEN UND FUTTERMITTELN FERNHALTEN
  • S24-BERÜHRUNG MIT DER HAUT VERMEIDEN
  • S29/35-NICHT IN DIE KANALISATION GELANGEN LASSEN; ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN.
  • S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
  • S36/37-BEI DER ARBEIT GEEIGNETE SCHUTZKLEIDUNG UND SCHUTZHANDSCHUHE TRAGEN
  • S46-BEI VERSCHLUCKEN SOFORT ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN UND VERPACKUNG ODER ETIKETT VORZEIGEN
  • S57-ZUR VERMEIDUNG EINER KONTAMINATION DER UMWELT GEEIGNETEN BEHÄLTER VERWENDEN
  • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
  • SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
Zulassungsende
31.07.2022
Zulassungsanfang
05.02.2013
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
FUCHSSCHWANZGRAS: ACKER-, EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER, RISPENGRAS: EINJÄHRIGES, WINDHALM: GEMEINER
Anwendungsbestimmungen
  • ACHTUNG
  • GESUNDHEITSSCHÄDLICH-XN
  • UMWELTGEFÄHRLICH-N
  • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
  • NG301-1-KEINE ANWENDUNG IN WASSERSCHUTZGEBIETEN ODER EINZUGSGEBIETEN VON TRINKWASSERGEWINNUNGSANLAGEN DIE VOM BVL IM BUNDESANZEIGER VERÖFFENTLICHT WURDEN (BEKANNTMACHUNG BVL 18/02/02 VOM 29.01.2018 BANZ AT 16.02.2018 B3 IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSU
  • NG343-DIE MAXIMALE AUFWANDMENGE VON 250 G QUINMERAC PRO HEKTAR UND JAHR AUF DERSELBEN FLÄCHE DARF - AUCH IN KOMBINATION MIT ANDEREN DIESEN WIRKSTOFF ENTHALTENDEN PFLANZENSCHUTZMITTELN - NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN.
  • NG346-INNERHALB VON 3 JAHREN DARF DIE MAXIMALE AUFWANDMENGE VON 1000 G METAZACHLOR PRO HEKTAR AUF DERSELBEN FLÄCHE - AUCH IN KOMBINATION MIT ANDEREN DIESEN WIRKSTOFF ENTHALTENDEN PFLANZENSCHUTZMITTELN - NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN.
  • NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
  • NN3002-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
  • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
  • NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
  • NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
  • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
  • R40-VERDACHT AUF KREBSERZEUGENDE WIRKUNG.
  • ENTHÄLT XXX. KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.
  • SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
  • SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
  • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
  • SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • WH951-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST AUF DAS RESISTENZRISIKO HINZUWEISEN. INSBESONDERE SIND MAßNAHMEN FÜR EIN GEEIGNETES RESISTENZMANAGEMENT ANZUGEBEN.
  • WMK3-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): K3
  • WMO-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): O
Nur für den beruflichen Anwender!
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