Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Fuego Top ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern im Winterraps. Die Wirkstoffe Quinmerac (125 g/l) und Metazachlor (375 g/l) werden über die Wurzel und über das Blatt aufgenommen. Die Aufwandmenge beträgt 2,0 l/ha. Es ist maximal 1 Anwendung in der Kultur zugelassen. Fuego Top wird vor dem Auflaufen von Unkräutern und Ungräsern aufgenommen, wodurch sie dann kurz oder meistens kurz nach dem Auflaufen zum Absterben gebracht werden. Nach dem Auflaufen werden die Unkräuter besonders gut im Keimblatt- bzw. im ersten Laubblatt-Stadium erfasst. Ein guter Bekämpfungserfolg mit Fuego Top wird dann erzielt, wenn sich der Wirkstoff bei ausreichender Feuchtigkeit im feinkrümeligen, gut abgesetzten Saatbett lösen und verteilen kann und somit eine Wirkstoffaufnahme zusätzlich über das Wurzelsystem der Unkräuter und Ungräser möglich ist. Die Anwendung im Vorauflauf des Rapses erhöht die Wirkungssicherheit.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Fuego Top
Wirkstoffe
Metazachlor, Quinmerac
Hersteller
ADAMA Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Winterraps
Zulassungsnummer
007459-00
Zugelassene Schaderreger
FUCHSSCHWANZGRAS: ACKER-
EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER
RISPENGRAS: EINJÄHRIGES
WINDHALM: GEMEINER
Pictroogrammcode
HH, N,
Gefahrenhinweise
H351-KANN VERMUTLICH KREBS ERZEUGEN .
Sicherheitshinweise
S02-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN
S13-VON NAHRUNGSMITTELN GETRÄNKEN UND FUTTERMITTELN FERNHALTEN
S24-BERÜHRUNG MIT DER HAUT VERMEIDEN
S29/35-NICHT IN DIE KANALISATION GELANGEN LASSEN; ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN.
S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
S36/37-BEI DER ARBEIT GEEIGNETE SCHUTZKLEIDUNG UND SCHUTZHANDSCHUHE TRAGEN
S46-BEI VERSCHLUCKEN SOFORT ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN UND VERPACKUNG ODER ETIKETT VORZEIGEN
S57-ZUR VERMEIDUNG EINER KONTAMINATION DER UMWELT GEEIGNETEN BEHÄLTER VERWENDEN
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
NG301-1-KEINE ANWENDUNG IN WASSERSCHUTZGEBIETEN ODER EINZUGSGEBIETEN VON TRINKWASSERGEWINNUNGSANLAGEN DIE VOM BVL IM BUNDESANZEIGER VERÖFFENTLICHT WURDEN (BEKANNTMACHUNG BVL 18/02/02 VOM 29.01.2018 BANZ AT 16.02.2018 B3 IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSU
NG343-DIE MAXIMALE AUFWANDMENGE VON 250 G QUINMERAC PRO HEKTAR UND JAHR AUF DERSELBEN FLÄCHE DARF - AUCH IN KOMBINATION MIT ANDEREN DIESEN WIRKSTOFF ENTHALTENDEN PFLANZENSCHUTZMITTELN - NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN.
NG346-INNERHALB VON 3 JAHREN DARF DIE MAXIMALE AUFWANDMENGE VON 1000 G METAZACHLOR PRO HEKTAR AUF DERSELBEN FLÄCHE - AUCH IN KOMBINATION MIT ANDEREN DIESEN WIRKSTOFF ENTHALTENDEN PFLANZENSCHUTZMITTELN - NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN.
NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
NN3002-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
R40-VERDACHT AUF KREBSERZEUGENDE WIRKUNG.
ENTHÄLT XXX. KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.
SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
WH951-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST AUF DAS RESISTENZRISIKO HINZUWEISEN. INSBESONDERE SIND MAßNAHMEN FÜR EIN GEEIGNETES RESISTENZMANAGEMENT ANZUGEBEN.