Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Lima Oro 5 ist ein Molluskizid in Form eines Granulats zur Bekämpfung von Nacktschnecken im Wein, Acker, Gemüse- und Obstbau. Das Schneckenkorn enthält 50 g/kg Metaldehyd und kann mit einer Aufwandmenge von 4 kg/ha ausgebracht werden.
Der Wirkstoff Metaldehyd ist unschädlich für Laufkäfer, Igel, Regenwürmer, Bienen und weitere Nützlinge. Darüber hinaus enthält der Köder einen Bitterstoff, der das Risiko der Aufnahme des Granulats durch Nichtzieltiere verringert.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
Von Trockener Samen bis Rosettenwachstum abgeschlossen, zu erwartende sortentypischen Länge des Hauptsprosses erreicht.. Ab der Saat. (00-39 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
4 kg/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
12 kg/ha
max. Anzahl Behandlungen:
3
Wassermenge:
-
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-07-27
Zulassungsende:
2027-08-31
Aufbrauchsfrist:
WEINREBE: TAFELTRAUBEN
Nacktschnecken
Stadium Kultur:
Von Vegetationsruhe: Winteraugen spitz bis rundbogenförmig, je nach Rebsorte hell- bis dunkelbraun; Knospenschuppen je nach Rebsorte mehr oder weniger geschlossen bis Ende der Blüte. Nach dem Pflanzen. (00-69 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
4 kg/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
12 kg/ha
max. Anzahl Behandlungen:
3
Wassermenge:
-
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-07-27
Zulassungsende:
2027-08-31
Aufbrauchsfrist:
WEINREBE: KELTERTRAUBEN
Nacktschnecken
Stadium Kultur:
Von Vegetationsruhe: Winteraugen spitz bis rundbogenförmig, je nach Rebsorte hell- bis dunkelbraun; Knospenschuppen je nach Rebsorte mehr oder weniger geschlossen bis Ende der Blüte. Nach dem Pflanzen. (00-69 BBCH)
Von Trockener Samen bis Rosettenwachstum abgeschlossen, zu erwartende sortentypischen Länge des Hauptsprosses erreicht.. Ab der Saat. (00-39 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
4 kg/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
12 kg/ha
max. Anzahl Behandlungen:
3
Wassermenge:
-
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-07-27
Zulassungsende:
2027-08-31
Aufbrauchsfrist:
Anwenderhinweis
Anwenderhinweis
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Lima Oro 5 / 20 kg
Wirkstoffe
Metaldehyd
Hersteller
Sharda Europe b.v.b.a.
Anwendungsgruppe
Molluskizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H361F-KANN VERMUTLICH DIE FRUCHTBARKEIT BEEINTRÄCHTIGEN
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Zulassungsende
31.08.2027
Zulassungsanfang
27.07.2017
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
NACKTSCHNECKE
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN130-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ARTEN PARDOSA AMENTATA UND PALUSTRIS (WOLFSPINNEN) EINGESTUFT.|NN134-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART TYPHLODROMUS PYRI (RAUBMILBE) EINGESTUFT.|NN160-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART ALEOCHARA BILINEATA (KURZFLÜGELKÄFER) EINGESTUFT.|NN1842-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.|NT116-BEI DER ANWENDUNG MUSS EIN EINTRAG DES MITTELS IN ANGRENZENDE FLÄCHEN VERMIEDEN WERDEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH UND GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN).|NT658-HAUSTIERE FERNHALTEN.|NT665-NICHT IN HÄUFCHEN AUSLEGEN.|NT672-ANWENDUNG BIS MAXIMAL 70 % BODENBEDECKUNGSGRAD DURCH DIE KULTURPFLANZE.|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB011-KINDER FERNHALTEN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SS1201-1-BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES MITTELS SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|VA264-AUSBRINGUNG DES MITTELS NUR MIT SCHLEPPERGEKOPPELTER ANWENDUNGSTECHNIK.|WP733-SCHÄDEN EINSCHLIEßLICH ERTRAGSMINDERUNG AN DER KULTURPFLANZE MÖGLICH.