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Mephisto 700 SC

Artikel-Nr.
62898-05
Hersteller: Stefes
  • 700 g/l Metamitron
  • Herbizid gegen Unkräuter in Zuckerrübe
  • Wirkung über Blatt und Wurzel im Vor- und Nachauflauf
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Mephisto 700 SC ist ein Herbizid gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter - mit Ausnahme von Klettenlabkraut und Knöterich-Arten - in Zuckerrüben. Der enthaltene Wirkstoff Metamitron wirkt sowohl über die Wurzel als auch über das Blatt. Bei der Vorauflaufanwendung erfolgt die Wirkung hauptsächlich über die Wurzeln der Unkräuter, bei der Nachauflaufanwendung kommt zusätzlich die Wirkung über das Blatt der Unkräuter zum Tragen.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

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ZUCKERRÜBE
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut, Knöterich-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.
Stadium Kultur: Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 8 Laubblätter entfaltet. Frühjahr, nach dem Auflaufen. Ab zweiter Behandlung. (10-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2023-01-04
Zulassungsende: 2026-08-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut, Knöterich-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.
Stadium Kultur: Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 8 Laubblätter entfaltet. Frühjahr, nach dem Auflaufen. Zweite Behandlung. (10-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 1.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 4.5 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2023-01-04
Zulassungsende: 2026-08-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut, Knöterich-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.
Stadium Kultur: Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 8 Laubblätter entfaltet. Frühjahr, nach dem Auflaufen. Erste Behandlung. (10-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 1.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 4.5 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2023-01-04
Zulassungsende: 2026-08-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut, Knöterich-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.
Stadium Kultur: Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 8 Laubblätter entfaltet. Frühjahr, nach dem Auflaufen. Dritte Behandlung. (10-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2023-01-04
Zulassungsende: 2026-08-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut, Knöterich-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.
Stadium Kultur: Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 8 Laubblätter entfaltet. Frühjahr, nach dem Auflaufen. Erste Behandlung. (10-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 1 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 3 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2023-01-04
Zulassungsende: 2026-08-31
Aufbrauchsfrist:

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Mephisto 700 SC

Wirkstoffe
Metamitron
Hersteller
STEFES GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Zuckerrübe
Zulassungsnummer
00A190-60
Pictroogrammcode
GHS07, GHS09
Gefahrenhinweise
EUH208-ENTHÄLT . KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.|H400-SEHR GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN.|H410-SEHR GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN MIT LANGFRISTIGER WIRKUNG.
Signalword
ACHTUNG
Sicherheitshinweise
P101-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH, VERPACKUNG ODER KENNZEICHNUNGSETIKETT BEREITHALTEN.|P102-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN.|P261-EINATMEN VON STAUB/RAUCH/GAS/NEBEL/DAMPF/AEROSOL VERMEIDEN.|P280-SCHUTZHANDSCHUHE/SCHUTZKLEIDUNG/AUGENSCHUTZ/GESICHTSSCHUTZ TRAGEN.|P302+P352-BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: MIT VIEL WASSER/... WASCHEN.|P333+P313-BEI HAUTREIZUNG ODER -AUSSCHLAG: ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN/ÄRZTLICHE HILFE HINZUZIEHEN.|P362+P364-KONTAMINIERTE KLEIDUNG AUSZIEHEN UND VOR ERNEUTEM TRAGEN WASCHEN.|P391-VERSCHÜTTETE MENGEN AUFNEHMEN.
Zulassungsende
31.08.2026
Zulassungsanfang
04.01.2023
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NG403-KEINE ANWENDUNG AUF GEDRAINTEN FLÄCHEN ZWISCHEN DEM 1. NOVEMBER UND DEM 15. MÄRZ.|NG404-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NN3001-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW263-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHNÄHRTIERE.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SF275-VEAC-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN NACH DER ANWENDUNG IN ACKERBAUKULTUREN BIS UNMITTELBAR VOR DER ERNTE LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGE|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS530-GESICHTSSCHUTZ TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WH951-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST AUF DAS RESISTENZRISIKO HINZUWEISEN. INSBESONDERE SIND MAßNAHMEN FÜR EIN GEEIGNETES RESISTENZMANAGEMENT ANZUGEBEN.|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMH5-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 5
Nur für den beruflichen Anwender!
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