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Metarex Inov Schneckenkorn

Artikel-Nr.
66115-10
Hersteller: Certis Belchim B.V.
  • 40 g/kg Metaldehyd
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Metarex Inov ist ein Molluskizid zur Bekämpfung von Nacktschnecken in Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer), Raps, Mais, Zucker- und Futterrüben, Zierpflanzen und diversen Ackerbaukulturen. Die einzigartige Schneckenköderrezeptur angereichert mit Auszügen aus Rapspflanzen, liefert ein besseres Auffinden des Köders und der Schneckenfraß an den Pflanzen wird sofort eingestellt.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

HH
Spezifikationen

Spezifikationen Metarex Inov Schneckenkorn

Wirkstoffe
Metaldehyd
Hersteller
Certis Belchim B.V.
Anwendungsgruppe
Molluskizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B3
Bienengefährlichkeit Text
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
Kultur (Name)
Weinrebe, Beerenobst, Erdbeere, Kartoffel, Zuckerrübe, Futterrübe, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Kohlrübe, Salat-Arten, Spinat, frische Kräuter, Hülsengemüse, Lein, Mohn, Sesam, Sonnenblume, Raps, Rübsen, Sojabohne, Schwarzer Senf, Ölkürbis, Saflor, Borretsch, Leindotter, Hanf, Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Mais, Zuckermais, Zierpflanzen
Zulassungsnummer
007828-00
Zugelassene Schaderreger
  • NACKTSCHNECKE
  • GEHÄUSESCHNECKEN
  • SCHNECKE: ÖSTLICHE HEIDE-
Pictroogrammcode
HH,
Gefahrenhinweise
  • H361F-KANN VERMUTLICH DIE FRUCHTBARKEIT BEEINTRÄCHTIGEN
Sicherheitshinweise
  • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Zulassungsende
31.05.2022
Zulassungsanfang
22.09.2015
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
NACKTSCHNECKE, GEHÄUSESCHNECKEN, SCHNECKE: ÖSTLICHE HEIDE-
Anwendungsbestimmungen
  • ACHTUNG
  • EB001-2-SP 1: MITTEL UND/ODER DESSEN BEHÄLTER NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. (AUSBRINGUNGSGERÄTE NICHT IN UNMITTELBARER NÄHE VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN REINIGEN./INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER HOF- UND STRAßENABLÄUFE VERHINDERN.)
  • SPO5-EO005-2-VOR DEM WIEDERBETRETEN IST DAS GEWÄCHSHAUS GRÜNDLICH ZU LÜFTEN.
  • NB663-AUFGRUND DER DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN ANWENDUNGEN DES MITTELS WERDEN BIENEN NICHT GEFÄHRDET (B3).
  • NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
  • NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
  • NT658-HAUSTIERE FERNHALTEN.
  • NT665-NICHT IN HÄUFCHEN AUSLEGEN.
  • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
  • SB011-KINDER FERNHALTEN.
  • SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
  • SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
  • SS1201-1-BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES MITTELS SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.
  • SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.
Nur für den beruflichen Anwender!
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