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Movento OD 150

Artikel-Nr.
64520-00
Hersteller: Bayer
  • 150 g/l Spirotetramat
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Movento OD 150 ist ein Insektizid zur Bekämpfung von Blattläusen an Kopfkohl, Blattkohlen, Kohlrabi, Salaten, Ziergehölzen und Baumschulgehölzpflanzen sowie Thrips-Arten an Speisezwiebeln. Durch die vollsystemische Eigenschaft wird es in der gesamten Pflanze verteilt, auch der Neuzuwachs wird geschützt und versteckt lebende Schaderreger werden gut erfasst. Wüchsige Witterungsbedingungen, höhere Temperaturen (>15 °C), intensives Pflanzenwachstum sowie ausreichend Blattmasse verbessern die Wirkstoffaufnahme und sind Voraussetzung für eine hohe Wirksicherheit und lange Wirkungsdauer.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

XI HH N
Spezifikationen

Spezifikationen Movento OD 150

Wirkstoffe
Spirotetramat
Hersteller
Bayer CropScience Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Insektizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B1
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Kultur (Name)
Salat-Arten, Chicoree, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Blattkohle, Blumenkohle, Speisezwiebel, Kohlrabi, Spinat und verwandte Arten, Möhre, Wurzel- und Knollengemüse, Wurzelzichorie, Kartoffel
Zulassungsnummer
026554-00
Zugelassene Schaderreger
  • APHIDIDAE
  • KAROTTEN-WURZELLAUS
  • BLASENFUSS-ARTEN
  • MOTTENSCHILDLÄUSE
  • MÜCKE: KOHLDREHHERZ-
  • GALLENLAUS: PAPPELBLATTSTIEL-
Pictroogrammcode
XI, HH, N,
Gefahrenhinweise
  • H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.
  • H319-VERURSACHT SCHWERE AUGENREIZUNG.
  • H361FD-KANN VERMUTLICH DIE FRUCHTBARKEIT BEEINTRÄCHTIGEN. KANN VERMUTLICH DAS KIND IM MUTTERLEIB SCHÄDIGEN
Sicherheitshinweise
  • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Zulassungsende
30.04.2025
Zulassungsanfang
29.01.2013
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
APHIDIDAE, KAROTTEN-WURZELLAUS, BLASENFUSS-ARTEN, MOTTENSCHILDLÄUSE, MÜCKE: KOHLDREHHERZ-, GALLENLAUS: PAPPELBLATTSTIEL-
Anwendungsbestimmungen
  • ACHTUNG
  • NB6611-DAS MITTEL WIRD ALS BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B1). ES DARF NICHT AUF BLÜHENDE ODER VON BIENEN BEFLOGENE PFLANZEN AUSGEBRACHT WERDEN; DIES GILT AUCH FÜR UNKRÄUTER. BIENENSCHUTZVERORDNUNG VOM 22. JULI 1992 BGBL. I S. 1410 BEACHTEN.
  • NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
  • NN2002-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACH SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
  • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
  • NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
  • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
  • SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
  • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
  • SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
  • SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
  • SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.
  • SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.
  • SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.
  • SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • SS530-GESICHTSSCHUTZ TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL
  • SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.
  • WMI23-WIRKUNGSMECHANISMUS (IRAC-GRUPPE): 23
Nur für den beruflichen Anwender!
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