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Netzschwefel Stulln / 25 kg

Artikel-Nr.
64679-03
Hersteller: Certis Belchim B.V.
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Narita ist ein systemisch wirkendes Fungizid zur Bekämpfung von Alternaria Arten in Kartoffeln. Der Wirkstoff wird schnell von den grünen Pflanzenteilen aufgenommen und translaminar im Gewebe verteilt.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Netzschwefel Stulln / 25 kg

Wirkstoffe
Schwefel
Hersteller
Certis Belchim B.V.
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Weizen, Gerste, Roggen, Weinrebe, Kernobst, Stachelbeere, Erbse, Gurke, Wurzel- und Knollengemüse, Eiche, Zierpflanzen
Zulassungsnummer
050006-00
Zugelassene Schaderreger
  • ECHTER MEHLTAU
  • MEHLTAU: GETREIDE
  • SCHORF
  • SPINNMILBEN-ANDERE
  • ECHTER MEHLTAU: LEGUMINOSEN
  • MEHLTAU: CHRYSANTHEMEN
  • MEHLTAU: KÜRBISGEWÄCHSE
  • KERNBRUCH: WEINREBE
  • AMERIKANISCHER MEHLTAU: STACHELBEERE
Gefahrenhinweise
    Sicherheitshinweise
    • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
    Zulassungsende
    31.12.2022
    Zulassungsanfang
    20.04.2010
    Zulassungsstatus
    Zugelassen
    Zugelassene Schaderreger
    ECHTER MEHLTAU, MEHLTAU: GETREIDE, SCHORF, SPINNMILBEN-ANDERE, ECHTER MEHLTAU: LEGUMINOSEN, MEHLTAU: CHRYSANTHEMEN, MEHLTAU: KÜRBISGEWÄCHSE, KERNBRUCH: WEINREBE, AMERIKANISCHER MEHLTAU: STACHELBEERE
    Anwendungsbestimmungen
    • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
    • NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
    • NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
    • NW263-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHNÄHRTIERE.
    • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
    • SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
    • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
    • SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
    • SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
    • SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
    • SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.
    • VH302-DER ARSEN- UND SELENGEHALT DES SCHWEFELS DARF 250 MG/KG NICHT ÜBERSCHREITEN.
    • WMFM2-WIRKUNGSMECHANISMUS (FRAC-GRUPPE): M2
    Nur für den beruflichen Anwender!
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