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Procer 300 EC

Artikel-Nr.
65184-00
Hersteller: Helm AG
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Procer 300 EC ist ein Fungizid mit dem Wirkstoff Prothioconazol, welches protektiv und auch kurativ wirkt. Das Pflanzenschutzmittel wirkt systemisch und hat eine Wirkung gegen eine Vielzahl an Pilzkrankheiten im Getreide und Raps. Procer 300 EC hat durch seine Wirkung eine hohe Flexibilität in der Anwendung.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

C XI N
Spezifikationen

Spezifikationen Procer 300 EC

Wirkstoffe
Prothioconazol
Hersteller
Helm AG
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Weizen, Sommergerste, Wintertriticale, Winterraps, Raps, Gerste, Roggen
Zulassungsnummer
00A267-61
Zugelassene Schaderreger
  • NETZFLECKENKRANKHEIT: GERSTE
  • DTR-BLATTDÜRRE
  • BLATTDÜRRE: WEIZEN
  • SEPTORIA-ARTEN
  • FUSSFÄULE: KOHL
Pictroogrammcode
C, XI, N,
Gefahrenhinweise
  • H302-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI VERSCHLUCKEN.
  • H315-VERURSACHT HAUTREIZUNGEN.
  • H318-VERURSACHT SCHWERE AUGENSCHÄDEN.
Sicherheitshinweise
  • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
  • SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
Zulassungsende
31.07.2022
Zulassungsanfang
06.01.2021
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
NETZFLECKENKRANKHEIT: GERSTE, DTR-BLATTDÜRRE, BLATTDÜRRE: WEIZEN, SEPTORIA-ARTEN, FUSSFÄULE: KOHL
Anwendungsbestimmungen
  • GEFAHR
  • EB001-2-SP 1: MITTEL UND/ODER DESSEN BEHÄLTER NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. (AUSBRINGUNGSGERÄTE NICHT IN UNMITTELBARER NÄHE VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN REINIGEN./INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER HOF- UND STRAßENABLÄUFE VERHINDERN.)
  • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
  • NB6644-DIE ANWENDUNG IN MISCHUNG MIT EINEM ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFTEN INSEKTIZID AUS DER GRUPPE DER PYRETHROIDE IST AUCH WÄHREND DES BIENENFLUGES AN BLÜHENDEN PFLANZEN UND AN PFLANZEN DIE VON BIENEN BEFLOGEN WERDEN ERLAUBT.
  • NB6645-DAS MITTEL DARF IN MISCHUNG MIT EINEM ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFTEN INSEKTIZID AUS DER GRUPPE DER NEONIKOTINOIDE AN BLÜHENDEN PFLANZEN UND AN PFLANZEN DIE VON BIENEN BE-FLOGEN WERDEN ANGEWENDET WERDEN SOFERN DIES AUSWEISLICH DER GEBR
  • NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
  • NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
  • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
  • NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
  • NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA
  • SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
  • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
  • SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
  • SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
  • SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.
  • SF275-VEAC-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN NACH DER ANWENDUNG IN ACKERBAUKULTUREN BIS UNMITTELBAR VOR DER ERNTE LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGE
  • SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.
  • SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.
  • SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.
  • WMFG1-WIRKUNGSMECHANISMUS (FRAC-GRUPPE): G1
Nur für den beruflichen Anwender!
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