Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Proline ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Blattkrankheiten in Gerste, Roggen, Triticale, Weizen und zur Bekämpfung von Weißstängeligkeit in Raps. Proline zeichnet sich aus durch eine sehr gute Wirkung gegen frühe Halmbasis- und Blattkrankheiten im Getreide.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
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GERSTE
Zwergrost (Puccinia hordei)
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
Stadium Kultur:
Von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar. Ab Frühjahr. (25-61 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.8 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2008-08-18
Zulassungsende:
2026-08-15
Aufbrauchsfrist:
Rhynchosporium secalis
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
Stadium Kultur:
Von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar. Ab Frühjahr. (25-61 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.8 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2008-08-18
Zulassungsende:
2026-08-15
Aufbrauchsfrist:
Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres)
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
Stadium Kultur:
Von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar. Ab Frühjahr. (25-61 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.8 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2008-08-18
Zulassungsende:
2026-08-15
Aufbrauchsfrist:
Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
Stadium Kultur:
Von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar. Ab Frühjahr. (25-61 BBCH)
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Proline
Wirkstoffe
Prothioconazol
Hersteller
Bayer CropScience Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NB6644-DIE ANWENDUNG IN MISCHUNG MIT EINEM ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFTEN INSEKTIZID AUS DER GRUPPE DER PYRETHROIDE IST AUCH WÄHREND DES BIENENFLUGES AN BLÜHENDEN PFLANZEN UND AN PFLANZEN DIE VON BIENEN BEFLOGEN WERDEN ERLAUBT.|NB6645-DAS MITTEL DARF IN MISCHUNG MIT EINEM ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFTEN INSEKTIZID AUS DER GRUPPE DER NEONIKOTINOIDE AN BLÜHENDEN PFLANZEN UND AN PFLANZEN DIE VON BIENEN BE-FLOGEN WERDEN ANGEWENDET WERDEN SOFERN DIES AUSWEISLICH DER GEBR|NN160-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART ALEOCHARA BILINEATA (KURZFLÜGELKÄFER) EINGESTUFT.|NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.|NN1842-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.|NN261-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART COCCINELLA SEPTEMPUNCTATA (SIEBENPUNKT-MARIENKÄFER) EINGESTUFT.|NN270-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART CHRYSOPERLA CARNEA (FLORFLIEGE) EINGESTUFT.|NT850-AUF DERSELBEN FLÄCHE MÜSSEN MINDESTENS 14 TAGE ABSTAND ZWISCHEN ZWEI BEHANDLUNGEN MIT DIESEM MITTEL EINGEHALTEN WERDEN.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA|NW605-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|NW701-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|NW706-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|NW800-KEINE ANWENDUNG AUF GEDRAINTEN FLÄCHEN ZWISCHEN DEM 01. NOVEMBER UND DEM 15. MÄRZ.|SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.|SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.|SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|VH611-DER GEHALT AN TOLUOL DARF 5 G/KG UND DER GEHALT AN PROTHIOCONAZOL-DESTHIO (2-(1-CHLOROCYCOLPROYL)1-(2-CHLOROPHENYL-3-(124-TRIAZOL-1-YL)-PROPAN-2OL) DARF 05 G/KG IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF PROTHIOCONAZOL NICHT ÜBERSCHREITEN.|WA721-ANWENDUNG INSBESONDERE ZUR REDUKTION DER MYKOTOXINBELASTUNG DURCH BEKÄMPFUNG DER ÄHRENFUSARIOSEN AN GETREIDE IN BEFALLSGEFÄHRDETEN BESTÄNDEN AUFGRUND UNGÜNSTIGER VORFRUCHT BODENBEARBEITUNG SORTENWAHL UND WITTERUNG.