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Ratron Giftlinsen Nachfüllpack

Artikel-Nr.
63775-02
Hersteller: Frunol
  • 8 g/kg Zinkphosphid
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Ratron Giftlinsen ist ein Rodentizid zur gezielten Feld, Erd- und Rötelmausbekämpfung im Ackerbau, Grünland (Wiesen und Weiden), im Obst-, Gemüse-, Zierpflanzenbau und Weinbau sowie in Forst und zum Einsatz im Haus- und Kleingartenbereich. Der Köder ist gebrauchsfertig und regenbeständig. Der Wirkstoff wird vollständig abgebaut und kann deshalb keine Sekundärvergiftungen verursachen.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

N
Spezifikationen

Spezifikationen Ratron Giftlinsen Nachfüllpack

Wirkstoffe
Zinkphosphid
Hersteller
frunol delicia GmbH
Anwendungsgruppe
Rodentizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B3
Bienengefährlichkeit Text
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
Kultur (Name)
Ackerbaukulturen, Forstpflanzen, Gemüsekulturen, Wiesen, Weiden, Obstkulturen, Weinbau, Zierpflanzen, Vorratsgüter, Hopfen
Zulassungsnummer
025388-00
Zugelassene Schaderreger
  • MAUS: ERD-
  • MAUS: FELD-
  • MAUS: HAUS-
  • WÜHLMAUS-ARTEN
Pictroogrammcode
N,
Gefahrenhinweise
    Sicherheitshinweise
    • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
    Zulassungsende
    30.04.2025
    Zulassungsanfang
    20.04.2002
    Zulassungsstatus
    Zugelassen
    Zugelassene Schaderreger
    MAUS: ERD-, MAUS: FELD-, MAUS: HAUS-, WÜHLMAUS-ARTEN
    Anwendungsbestimmungen
    • ACHTUNG
    • NB663-AUFGRUND DER DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN ANWENDUNGEN DES MITTELS WERDEN BIENEN NICHT GEFÄHRDET (B3).
    • NN001-AUFGRUND DER DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN ANWENDUNGEN DES MITTELS WERDEN POPULATIONEN DER AUF PFLANZEN LEBENDEN NUTZORGANISMEN NICHT GEFÄHRDET.
    • NS648-ANWENDUNG NUR WENN DIE NOTWENDIGKEIT EINER BEKÄMPFUNGSMAßNAHME DURCH PROBEFÄNGE ODER EIN ANDERES GEEIGNETES PROGNOSEVERFAHREN BELEGT IST.
    • NT658-HAUSTIERE FERNHALTEN.
    • NT659-NICHT OFFEN AUSLEGEN/AUSBRINGEN.
    • NT660-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IST AUßERHALB VON FORSTEN NUR DURCH VERDECKTES AUSBRINGEN ZULÄSSIG (§ 2 PFLANZENSCHUTZ-ANWENDUNGSVERORDNUNG). ZUWIDERHANDLUNGEN KÖNNEN MIT EINEM BUßGELD BIS ZU EINER HÖHE VON 50.000 EURO GEAHNDET WERDEN.
    • NT668-FALLS WÄHREND UND NACH BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN TOTE ODER STERBENDE RATTEN ODER MÄUSE GEFUNDEN WERDEN SIND DIESE SOFORT WEGZURÄUMEN UM SEKUNDÄRVERGIFTUNGEN VORZUBEUGEN.
    • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
    • NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
    • NW467-MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKANÄLE.
    • SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
    • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
    • SB011-KINDER FERNHALTEN.
    • SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
    • SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
    • SS1201-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEI AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES MITTELS.
    • SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.
    Nur für den beruflichen Anwender!
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