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Revus

Artikel-Nr.
65639-00
Hersteller: Syngenta
  • 250 g/l Mandipropamid
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Revus ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Kraut- und Knollenfäule in Kartoffeln und Falschen Mehltau in Hopfen. Der Wirkstoff wird bei Kontakt mit den Blättern an deren Wachsschicht angelagert und kann nach dem Antrocknen nicht mehr vom Regen abgewaschen werden. Ein Teil des Wirkstoffes dringt in das Blattgewebe ein und wird von der Blattoberseite zur Unterseite verlagert. Es wirkt translaminar.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

N
Spezifikationen

Spezifikationen Revus

Wirkstoffe
Mandipropamid
Hersteller
Syngenta Agro GmbH
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Kartoffel, Tomate, Aubergine, Endivien, Salate, Rucola-Arten, Hopfen, Zierpflanzen, Spinat
Zulassungsnummer
026221-00
Zugelassene Schaderreger
  • FALSCHER MEHLTAU
  • FALSCHER MEHLTAU: GURKE
  • FALSCHER MEHLTAU: HOPFEN
  • FALSCHER MEHLTAU: KREUZBLÜTLER
  • BRAUNFÄULE: KARTOFFEL
  • FALSCHER MEHLTAU: ERBSE
  • FALSCHER MEHLTAU: SPINAT
  • STERBEN: GERBERA-
Pictroogrammcode
N,
Gefahrenhinweise
    Sicherheitshinweise
    • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
    Zulassungsende
    31.12.2024
    Zulassungsanfang
    20.07.2011
    Zulassungsstatus
    Zugelassen
    Zugelassene Schaderreger
    FALSCHER MEHLTAU, FALSCHER MEHLTAU: GURKE, FALSCHER MEHLTAU: HOPFEN, FALSCHER MEHLTAU: KREUZBLÜTLER, BRAUNFÄULE: KARTOFFEL, FALSCHER MEHLTAU: ERBSE, FALSCHER MEHLTAU: SPINAT, STERBEN: GERBERA-
    Anwendungsbestimmungen
    • ACHTUNG
    • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
    • NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
    • NN2001-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACH SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
    • NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
    • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
    • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
    • SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
    • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
    • WMFH5-WIRKUNGSMECHANISMUS (FRAC-GRUPPE): H5
    Nur für den beruflichen Anwender!
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