Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Roundup Rekord ist ein glyphosathaltiges Herbizid gegen Unkräuter im Freiland in Ackerbau- und Gemüsekulturen, Grünland, auf Stilllegungsflächen, Obst- und Weinbau, sowie auf Nichtkulturland ohne Holzgewächsen und im Zierpflanzenbau. Je aktiver die Pflanzen wachsen, umso schneller wird der Wirkstoff in der Pflanze verteilt. Bei normalwüchsiger Witterung tritt innerhalb von ca. 5 Tagen die erste sichtbare Wirkung von Roundup Rekord ein. Die Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen später vollständig.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Roundup Rekord
Wirkstoffe
Glyphosat
Hersteller
Bayer CropScience Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
NG352-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS IST EIN ABSTAND VON 40 TAGEN ZWISCHEN SPRITZUNGEN EINZUHALTEN WENN DER GESAMTAUFWAND VON ZWEI AUFEINANDERFOLGENDEN SPRITZANWENDUNGEN MIT DIESEM UND ANDEREN GLYPHOSAT-HALTIGEN PFLANZENSCHUTZMITTELN DIE SUMME VON 29
NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
NN3002-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
ENTHÄLT XXX. KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.
SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
VH368-DER GEHALT AN N-NITROSOGLYPHOSAT IM TECHNISCHEN KONZENTRAT VON GLYPHOSAT ODER GLYPHOSATSALZEN DARF 1MG/KG NICHT ÜBERSCHREITEN. DER GEHALT AN FORMALDEHYD DARF 13 G/KG BEZOGEN AUF DIE ÄQUIVALENZMASSE DER GLYPHOSATSÄURE NICHT ÜBERSCHREITEN.