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Roundup Rekord

Artikel-Nr.
65720-01
Hersteller: Bayer
  • 720 g/kg Glyphosat
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Roundup Rekord ist ein glyphosathaltiges Herbizid gegen Unkräuter im Freiland in Ackerbau- und Gemüsekulturen, Grünland, auf Stilllegungsflächen, Obst- und Weinbau, sowie auf Nichtkulturland ohne Holzgewächsen und im Zierpflanzenbau. Je aktiver die Pflanzen wachsen, umso schneller wird der Wirkstoff in der Pflanze verteilt. Bei normalwüchsiger Witterung tritt innerhalb von ca. 5 Tagen die erste sichtbare Wirkung von Roundup Rekord ein. Die Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen später vollständig.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

N
Spezifikationen

Spezifikationen Roundup Rekord

Wirkstoffe
Glyphosat
Hersteller
Bayer CropScience Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Ackerbaukulturen, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Wiesen, Weiden, Gemüsekulturen, Stilllegungsflächen, Kernobst, Weinrebe, Nichtkulturland ohne Holzgewächse, Zierpflanzen, Rasen, Steinobst, Johannisbeerartiges Beerenobst, Brassica-Arten (Ackerbaukulturen), Senf-Arten, Lein, Futtererbse, Lupine-Arten, Ackerbohne
Zulassungsnummer
007525-60
Zugelassene Schaderreger
  • PFLANZEN: MONOKOTYLE SCHAD-
  • PFLANZEN: DIKOTYLE SCHAD-
  • AUSFALLKULTUREN
  • SIKKATION
Pictroogrammcode
N,
Gefahrenhinweise
    Sicherheitshinweise
    • S02-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN
    • S13-VON NAHRUNGSMITTELN GETRÄNKEN UND FUTTERMITTELN FERNHALTEN
    • S22-STAUB NICHT EINATMEN
    • S23-GAS/RAUCH/DAMPF/AEROSOL NICHT EINATMEN (GEEIGNETE BEZEICHNUNG[EN] VOM HERSTELLER ANZUGEBEN)
    • S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
    • S36/37-BEI DER ARBEIT GEEIGNETE SCHUTZKLEIDUNG UND SCHUTZHANDSCHUHE TRAGEN
    • S45-BEI UNFALL ODER UNWOHLSEIN SOFORT ARZT ZUZIEHEN (WENN MÖGLICH DIESES ETIKETT VORZEIGEN)
    • S57-ZUR VERMEIDUNG EINER KONTAMINATION DER UMWELT GEEIGNETEN BEHÄLTER VERWENDEN
    • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
    Zulassungsende
    31.12.2024
    Zulassungsanfang
    25.03.2014
    Zulassungsstatus
    Zugelassen
    Zugelassene Schaderreger
    PFLANZEN: MONOKOTYLE SCHAD-, PFLANZEN: DIKOTYLE SCHAD-, AUSFALLKULTUREN, SIKKATION
    Anwendungsbestimmungen
    • UMWELTGEFÄHRLICH-N
    • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
    • NG352-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS IST EIN ABSTAND VON 40 TAGEN ZWISCHEN SPRITZUNGEN EINZUHALTEN WENN DER GESAMTAUFWAND VON ZWEI AUFEINANDERFOLGENDEN SPRITZANWENDUNGEN MIT DIESEM UND ANDEREN GLYPHOSAT-HALTIGEN PFLANZENSCHUTZMITTELN DIE SUMME VON 29
    • NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
    • NN3002-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
    • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
    • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
    • ENTHÄLT XXX. KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.
    • SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
    • SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
    • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
    • SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • VH368-DER GEHALT AN N-NITROSOGLYPHOSAT IM TECHNISCHEN KONZENTRAT VON GLYPHOSAT ODER GLYPHOSATSALZEN DARF 1MG/KG NICHT ÜBERSCHREITEN. DER GEHALT AN FORMALDEHYD DARF 13 G/KG BEZOGEN AUF DIE ÄQUIVALENZMASSE DER GLYPHOSATSÄURE NICHT ÜBERSCHREITEN.
    • WMG-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): G
    Nur für den beruflichen Anwender!
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