Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Stabilan 720 ist ein Wachstumsregler zur Halmfestigung in Weizen, Winterroggen, Triticale, Hafer. Das Produkt verkürzt den Halm, verstärkt die Halmwand und führt dadurch zur Erhöhung der Standfestigkeit von Getreide.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
Übersicht öffnen (Klick)
WEIZEN WEICH-
Halmfestigung
Stadium Kultur:
Von 1. Bestockungstrieb sichtbar: Beginn der Bestockung bis 1-Knoten-Stadium. Frühjahr. (21-31 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
2.1 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2.1 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 600 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2016-04-04
Zulassungsende:
2027-11-30
Aufbrauchsfrist:
Halmfestigung
Stadium Kultur:
Von 1. Bestockungstrieb sichtbar: Beginn der Bestockung bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht. Frühjahr. (21-29 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
1.3 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.3 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 600 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2016-04-04
Zulassungsende:
2027-11-30
Aufbrauchsfrist:
ROGGEN
Halmfestigung
Stadium Kultur:
Von Beginn des Schossens bis Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt). Frühjahr. (30-37 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 600 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2016-04-04
Zulassungsende:
2027-11-30
Aufbrauchsfrist:
TRITICALE
Halmfestigung
Stadium Kultur:
Von Beginn des Schossens bis Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt). Frühjahr. (30-37 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 600 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2016-04-04
Zulassungsende:
2027-11-30
Aufbrauchsfrist:
HAFER
Halmfestigung
Stadium Kultur:
Von 2-Knoten-Stadium bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium. Frühjahr. (32-39 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 600 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2016-04-04
Zulassungsende:
2027-11-30
Aufbrauchsfrist:
PELARGONIE EFEU-
Stauchen
Stadium Kultur:
Von 9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet bis Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen; Ende des Ähren-bzw. Rispenschiebens. Letzte Behandlung spätestens 5 Wochen vor der Vermarktung. (19-59 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
4 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
8
Wassermenge:
500 l/ha bis 1000 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2016-04-04
Zulassungsende:
2027-11-30
Aufbrauchsfrist:
PELARGONIE
Stauchen
Stadium Kultur:
Von 9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet bis Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen; Ende des Ähren-bzw. Rispenschiebens. Letzte Behandlung spätestens 5 Wochen vor der Vermarktung. (19-59 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
4 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
8
Wassermenge:
500 l/ha bis 1000 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2016-04-04
Zulassungsende:
2027-11-30
Aufbrauchsfrist:
Anwenderhinweis
Anwenderhinweis
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H302-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI VERSCHLUCKEN.|H312-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI HAUTKONTAKT.|H411-GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN, MIT LANGFRISTIGER WIRKUNG.
Signalword
ACHTUNG
Sicherheitshinweise
P101-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH, VERPACKUNG ODER KENNZEICHNUNGSETIKETT BEREITHALTEN.|P102-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN.|P264-NACH GEBRAUCH ... GRÜNDLICH WASCHEN.|P270-BEI GEBRAUCH NICHT ESSEN, TRINKEN ODER RAUCHEN.|P280-SCHUTZHANDSCHUHE/SCHUTZKLEIDUNG/AUGENSCHUTZ/GESICHTSSCHUTZ TRAGEN.|P308+P313-BEI EXPOSITION ODER FALLS BETROFFEN: ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN/ÄRZTLICHE HILFE HINZUZIEHEN.
Zulassungsende
30.11.2027
Zulassungsanfang
04.04.2016
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
HALMFESTIGUNG, WACHSTUMSHEMMER
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NN2001-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACH SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.|SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.|SF275-140ZB-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN INNERHALB VON 140 TAGEN NACH DER ANWENDUNG IN ZIER- UND BAUMSCHULPFLANZEN LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK G|SF276-91ZB-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN INNERHALB VON 91 TAGEN NACH DER ANWENDUNG IN ZIER- UND BAUMSCHULPFLANZEN LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK SOW|SF278-35ZB-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS DIE ARBEITSZEIT IN DEN BEHANDELTEN KULTUREN INNERHALB VON 35 TAGEN NACH DER ANWENDUNG IN ZIER- UND BAUMSCHULPFLANZEN AUF MAXIMAL 2 STUNDEN TÄGLICH BEGRENZT IST. DABEI SIND LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHW|SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|VH615-IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF CHLORMEQUATCHLORID DÜRFEN DIE MAXIMALGEHALTE DER VERUNREINIGUNGEN 12-DICHLORETHAN VON 01 G/KG UND CHLORETHEN (VINYLCHLORID) VON 05 MG/KG BEZOGEN AUF DIE TROCKENMASSE NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN.|WH9152-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN AUFZUNEHMEN FÜR DIE DER VORGESEHENE MITTELAUFWAND VERTRÄGLICH ODER UNVERTRÄGLICH IST.|WH963-1-DIE ANWENDUNG VON WACHSTUMSREGULATOREN KANN IN ABHÄNGIGKEIT VON ART UND SORTE DER KULTURPFLANZEN SOWIE VON ÄUßEREN RAHMENBEDINGUNGEN UNERWÜNSCHTE NEBENWIRKUNGEN MIT SICH BRINGEN. REGIONALE EMPFEHLUNGEN DER FACHBERATUNG UND SORTENEMPFINDLICHKE