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Stabilan 720

Artikel-Nr.
61065-07
Hersteller: Nufarm Deutschland
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Stabilan 720 ist ein Wachstumsregler zur Halmfestigung in Weizen, Winterroggen, Triticale, Hafer. Das Produkt verkürzt den Halm, verstärkt die Halmwand und führt dadurch zur Erhöhung der Standfestigkeit von Getreide.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

XI N
Spezifikationen

Spezifikationen Stabilan 720

Wirkstoffe
Chlormequat
Hersteller
Nufarm Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Wachstumsregler
Kultur (Name)
Hafer, Sommerweichweizen, Triticale, Winterroggen, Winterweichweizen
Zulassungsnummer
034046-62
Zugelassene Schaderreger
  • HALMFESTIGUNG
Pictroogrammcode
XI, N,
Gefahrenhinweise
  • H302-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI VERSCHLUCKEN.
  • H312-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI HAUTKONTAKT.
Sicherheitshinweise
  • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Zulassungsende
30.11.2022
Zulassungsanfang
20.08.2012
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
HALMFESTIGUNG
Anwendungsbestimmungen
  • ACHTUNG
  • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
  • NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
  • NN2001-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACH SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
  • NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
  • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
  • SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
  • SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
  • SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • VH615-IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF CHLORMEQUATCHLORID DÜRFEN DIE MAXIMALGEHALTE DER VERUNREINIGUNGEN 12-DICHLORETHAN VON 01 G/KG UND CHLORETHEN (VINYLCHLORID) VON 05 MG/KG BEZOGEN AUF DIE TROCKENMASSE NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN.
Nur für den beruflichen Anwender!
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