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Sunfire

Artikel-Nr.
61014-10
Hersteller: Certis Belchim B.V.
  • 500 g/l Flufenacet
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Sunfire ist ein Herbizid gegen Ackerfuchsschwanz, Gemeinen Windhalm und Einjähriges Rispengras in Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale im Vor- und Nachauflaufverfahren. Der Wirkstoff Flufenacet wird hauptsächlich über die Wurzeln, das Hypocotyl und in geringen Maße auch über das Blatt aufgenommen.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

XI HH N
Spezifikationen

Spezifikationen Sunfire

Wirkstoffe
Flufenacet
Hersteller
Certis Belchim B.V.
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale
Zulassungsnummer
008654-00
Zugelassene Schaderreger
  • FUCHSSCHWANZGRAS: ACKER-
  • RISPENGRAS: EINJÄHRIGES
  • WINDHALM: GEMEINER
Pictroogrammcode
XI, HH, N,
Gefahrenhinweise
  • H302-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI VERSCHLUCKEN.
  • H373-KANN DIE ORGANE SCHÄDIGEN BEI LÄNGERER ODER WIEDERHOLTER EXPOSITION .
Sicherheitshinweise
  • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Zulassungsende
31.10.2023
Zulassungsanfang
23.04.2019
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
FUCHSSCHWANZGRAS: ACKER-, RISPENGRAS: EINJÄHRIGES, WINDHALM: GEMEINER
Anwendungsbestimmungen
  • ACHTUNG
  • EB001-2-SP 1: MITTEL UND/ODER DESSEN BEHÄLTER NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. (AUSBRINGUNGSGERÄTE NICHT IN UNMITTELBARER NÄHE VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN REINIGEN./INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER HOF- UND STRAßENABLÄUFE VERHINDERN.)
  • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
  • NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
  • NN3002-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
  • NW261-DAS MITTEL IST FISCHGIFTIG.
  • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
  • NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
  • NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA
  • SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
  • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
  • SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
  • SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
  • SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.
  • SF275-28AC-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN INNERHALB VON 28 TAGEN NACH DER ANWENDUNG IN ACKERBAUKULTUREN LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGEN WERDE
  • SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.
  • SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.
  • SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.
  • WMH15-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 15
Nur für den beruflichen Anwender!
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