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Artus ist ein Herbizid gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Weizen, Winterroggen, Gerste, Triticale, Hafer. Da es auch bei kühler Witterung sicher wirkt, eignet sich das Herbizid auch für den frühen Einsatz in der Nachauflaufanwendung.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.