Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Bandur ist ein Vorauflaufherbizid gegen Ungräser und Unkräuter in Kartoffeln, Ackerbohnen, Futtererbsen, Sonnenblumen und verschiedenen Gemüsekulturen. Die Wirkstoffaufnahme erfolgt vornehmlich über den Sprossteil der Keimpflanzen. Sie werden chlorotisch, bleiben im Wachstum zurück und sterben schließlich ab.
Anwenderhinweis
Anwenderhinweis
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.