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Bandur ist ein Vorauflaufherbizid gegen Ungräser und Unkräuter in Kartoffeln, Ackerbohnen, Futtererbsen, Sonnenblumen und verschiedenen Gemüsekulturen. Die Wirkstoffaufnahme erfolgt vornehmlich über den Sprossteil der Keimpflanzen. Sie werden chlorotisch, bleiben im Wachstum zurück und sterben schließlich ab.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.