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Barclay Gallup Biograde 450

Artikel-Nr.
60641-00
Hersteller: Barclay
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Barclay Gallup Biograde 450 ist ein glyphosathaltiges Herbizid zur Bekämpfung der meisten ein- und zweikeimblättrigen Unkräuter, Ausfallkulturen, Kartoffeldurchwuchs und Holzgewächse sowie zur Sikkation. Das Produkt wird über die nicht verholzten, lebenden Pflanzenteile aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Wurzeln, Ausläufer, Speicherorgane) veteilt. Auch mehrjährige Unkräuter und Ungräser werden auf diese Weise sicher bekämpft. Das Produkt hat keine Bodenwirkung.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Barclay Gallup Biograde 450

Wirkstoffe
Glyphosat
Hersteller
Barclay Chemicals Manufacturing Ltd.
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterhafer, Winterhartweizen, Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer, Sommerhartweizen, Raps, Lein, Ackerbaukulturen, Stilllegungsflächen, Kernobst, Laubholz, Nadelholz, Wiesen, Weiden
Zulassungsnummer
006321-00
Zugelassene Schaderreger
  • AUSFALLKULTUREN
  • PFLANZEN: MONOKOTYLE SCHAD-
  • DURCHWUCHSKARTOFFELN
  • PFLANZEN: DIKOTYLE SCHAD-
  • STRÄUCHER
  • SIKKATION
Gefahrenhinweise
    Sicherheitshinweise
    • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
    Zulassungsende
    15.12.2022
    Zulassungsanfang
    20.10.2003
    Zulassungsstatus
    Zugelassen
    Zugelassene Schaderreger
    AUSFALLKULTUREN, PFLANZEN: MONOKOTYLE SCHAD-, DURCHWUCHSKARTOFFELN, PFLANZEN: DIKOTYLE SCHAD-, STRÄUCHER, SIKKATION
    Anwendungsbestimmungen
    • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
    • NG352-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS IST EIN ABSTAND VON 40 TAGEN ZWISCHEN SPRITZUNGEN EINZUHALTEN WENN DER GESAMTAUFWAND VON ZWEI AUFEINANDERFOLGENDEN SPRITZANWENDUNGEN MIT DIESEM UND ANDEREN GLYPHOSAT-HALTIGEN PFLANZENSCHUTZMITTELN DIE SUMME VON 29
    • NN400-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZORGANISMEN EINGESTUFT.
    • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
    • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
    • SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
    • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
    • SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
    • SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
    • SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
    • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
    • SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.
    • VH368-DER GEHALT AN N-NITROSOGLYPHOSAT IM TECHNISCHEN KONZENTRAT VON GLYPHOSAT ODER GLYPHOSATSALZEN DARF 1MG/KG NICHT ÜBERSCHREITEN. DER GEHALT AN FORMALDEHYD DARF 13 G/KG BEZOGEN AUF DIE ÄQUIVALENZMASSE DER GLYPHOSATSÄURE NICHT ÜBERSCHREITEN.
    • WMG-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): G
    Nur für den beruflichen Anwender!
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