Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Barclay Gallup Biograde 450 ist ein glyphosathaltiges Herbizid zur Bekämpfung der meisten ein- und zweikeimblättrigen Unkräuter, Ausfallkulturen, Kartoffeldurchwuchs und Holzgewächse sowie zur Sikkation. Das Produkt wird über die nicht verholzten, lebenden Pflanzenteile aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Wurzeln, Ausläufer, Speicherorgane) veteilt. Auch mehrjährige Unkräuter und Ungräser werden auf diese Weise sicher bekämpft. Das Produkt hat keine Bodenwirkung.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Barclay Gallup Biograde 450
Wirkstoffe
Glyphosat
Hersteller
Barclay Chemicals Manufacturing Ltd.
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
NG352-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS IST EIN ABSTAND VON 40 TAGEN ZWISCHEN SPRITZUNGEN EINZUHALTEN WENN DER GESAMTAUFWAND VON ZWEI AUFEINANDERFOLGENDEN SPRITZANWENDUNGEN MIT DIESEM UND ANDEREN GLYPHOSAT-HALTIGEN PFLANZENSCHUTZMITTELN DIE SUMME VON 29
NN400-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZORGANISMEN EINGESTUFT.
NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.
VH368-DER GEHALT AN N-NITROSOGLYPHOSAT IM TECHNISCHEN KONZENTRAT VON GLYPHOSAT ODER GLYPHOSATSALZEN DARF 1MG/KG NICHT ÜBERSCHREITEN. DER GEHALT AN FORMALDEHYD DARF 13 G/KG BEZOGEN AUF DIE ÄQUIVALENZMASSE DER GLYPHOSATSÄURE NICHT ÜBERSCHREITEN.