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Belvedere Duo / 5 l

Artikel-Nr.
60684-94
Hersteller: Adama
  • 200 g/l Ethofumesat, 200 g/l Phenmedipham
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Belvedere Duo ist ein Nachauflauf-Herbizid für den Einsatz gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Futter- und Zuckerrüben. Die moderne SC-Formulierung bietet eine hohe Wirkungssicherheit bei guter Rübenverträglichkeit und Mischbarkeit sowie hoher Spritzbrühestabilität unter allen Bedingungen.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

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ZUCKERRÜBE
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungszeitpunkt: Von Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Stadium Kultur: Von 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 3. (12-19 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 1.3 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 3.9 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 200 l/ha bis 300 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2009-01-08
Zulassungsende: 2025-07-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungszeitpunkt: Von Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Stadium Kultur: Von 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 2. (12-19 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 200 l/ha bis 300 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2009-01-08
Zulassungsende: 2025-07-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungszeitpunkt: Von Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Stadium Kultur: Von 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 1. (12-19 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 1.3 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 3.9 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 200 l/ha bis 300 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2009-01-08
Zulassungsende: 2025-07-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungszeitpunkt: Von Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Stadium Kultur: Von 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 1. (12-19 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 200 l/ha bis 300 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2009-01-08
Zulassungsende: 2025-07-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungszeitpunkt: Von Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Stadium Kultur: Von 2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 2. (12-19 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 1.3 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 3.9 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 200 l/ha bis 300 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2009-01-08
Zulassungsende: 2025-07-31
Aufbrauchsfrist:

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Belvedere Duo / 5 l

Wirkstoffe
Phenmedipham, Ethofumesat
Hersteller
ADAMA Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Zuckerrübe, Futterrübe
Zulassungsnummer
024257-00
Zugelassene Schaderreger
  • EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER
Pictroogrammcode
GHS07, GHS09
Gefahrenhinweise
EUH208-ENTHÄLT . KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.|H411-GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN, MIT LANGFRISTIGER WIRKUNG.
Signalword
ACHTUNG
Sicherheitshinweise
P101-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH, VERPACKUNG ODER KENNZEICHNUNGSETIKETT BEREITHALTEN.|P102-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN.|P280-SCHUTZHANDSCHUHE SCHUTZKLEIDUNG AUGENSCHUTZ GESICHTSSCHUTZ TRAGEN.|P302+P352-BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: MIT VIEL WASSER ... WASCHEN.|P333+P313-BEI HAUTREIZUNG ODER -AUSSCHLAG: ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN ÄRZTLICHE HILFE HINZUZIEHEN.|P362+P364-KONTAMINIERTE KLEIDUNG AUSZIEHEN UND VOR ERNEUTEM TRAGEN WASCHEN.|P391-VERSCHÜTTETE MENGEN AUFNEHMEN.
Zulassungsende
31.07.2025
Zulassungsanfang
08.01.2009
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN130-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ARTEN PARDOSA AMENTATA UND PALUSTRIS (WOLFSPINNEN) EINGESTUFT.|NN160-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART ALEOCHARA BILINEATA (KURZFLÜGELKÄFER) EINGESTUFT.|NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.|NT103-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW605-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|NW609-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MINDESTENS MIT UNTEN GENANNTEM ABSTAND ERFOL|NW701-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|NW705-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SF275-7-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN INNERHALB VON 7 TAGEN NACH DER ANWENDUNG LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGEN WERDEN.|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.|SS530-GESICHTSSCHUTZ TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMH15-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 15|WMH5-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 5|WP734-SCHÄDEN AN DER KULTURPFLANZE MÖGLICH.|WP775-UNTER UNGÜNSTIGEN WITTERUNGSBEDINGUNGEN SIND SCHÄDEN AN FOLGEKULTUREN INSBESONDERE WINTERGETREIDE MÖGLICH.
Nur für den beruflichen Anwender!
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