Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
BIOX-M ist ein natürlicher Keimhemmer in Kartoffeln auf Basis von Grüne-Minze-Öl. Die Anwendung erfolgt im Heißnebelverfahren mit Electrofogger und kann bis zu elf Mal erfolgen. Biox-M kann sowohl im konventionellen als auch ökologischen Kartoffelanbau eingesetzt werden (FibL gelistet) und verfügt über keinerlei Rückstände.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
Übersicht öffnen (Klick)
KARTOFFELN
Keimhemmung
Stadium Kultur:
Erntegut (Knollen). Nach Lagerbeginn, während der gesamten Lagerperiode. Kontinuierliche Applikation. (99 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
2 ml/t/Tag
max. Aufwandsmenge pro Saison :
2 ml/t/Tag
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
-
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2015-11-25
Zulassungsende:
2026-08-31
Aufbrauchsfrist:
Keimhemmung
Stadium Kultur:
Nach Lagerbeginn. Ab zweiter Behandlung. (99 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
30 ml/t
max. Aufwandsmenge pro Saison :
330 ml/t
max. Anzahl Behandlungen:
11
Wassermenge:
-
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2015-11-25
Zulassungsende:
2026-08-31
Aufbrauchsfrist:
Keimhemmung
Stadium Kultur:
Ab Erntegut (Knollen). Nach Lagerbeginn UND während der gesamten Lagerperiode. (99 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
90 ml/t
max. Aufwandsmenge pro Saison :
990 ml/t
max. Anzahl Behandlungen:
11
Wassermenge:
-
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2015-11-25
Zulassungsende:
2026-08-31
Aufbrauchsfrist:
Keimhemmung
Stadium Kultur:
Ab Erntegut (Knollen). Nach Lagerbeginn UND während der gesamten Lagerperiode. (99 BBCH)
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen BIOX-M
Wirkstoffe
Grüne-Minze-Öl
Hersteller
Biofa AG
Anwendungsgruppe
Wachstumsregler
Bienengefährlichkeit Einstufung
B3
Bienengefährlichkeit Text
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
Kultur (Name)
Kartoffel
Zulassungsnummer
007502-00
Zugelassene Schaderreger
KEIMHEMMUNGSMITTEL
Pictroogrammcode
GHS07, GHS08
Gefahrenhinweise
EUH208-ENTHÄLT . KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H304-KANN BEI VERSCHLUCKEN UND EINDRINGEN IN DIE ATEMWEGE TÖDLICH SEIN.|H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Zulassungsende
31.08.2026
Zulassungsanfang
25.11.2015
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
KEIMHEMMUNGSMITTEL
Anwendungsbestimmungen
GEFAHR|NB663-AUFGRUND DER DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN ANWENDUNGEN DES MITTELS WERDEN BIENEN NICHT GEFÄHRDET (B3).|NN000-AUFGRUND DER DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN ANWENDUNGEN DES MITTELS WERDEN POPULATIONEN RELEVANTER NUTZORGANISMEN NICHT GEFÄHRDET.|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SE1201-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES MITTELS.|SF138-EIN BEGEHEN BEHANDELTER LAGER OHNE KÖRPER- UND ATEMSCHUTZ IST ERST 24 STD. NACH ABSCHLUSS DER BEHANDLUNG ERLAUBT.|SF1472-RÄUME WÄHREND DER EINWIRKUNGSZEIT DES MITTELS NUR MIT KÖRPER...|SF155-SCHUTZHANDSCHUHE UND ARBEITSKLEIDUNG TRAGEN BEIM REINIGEN VON KONTAMINIERTEN OBERFLÄCHEN.|SF169-WÄHREND DER BEHANDLUNGSMAßNAHMEN SIND DIE RÄUME/LAGER MIT EINEM WARNHINWEIS ZU KENNZEICHNEN.|SF183-1-BEIM UMGANG MIT BEHANDELTEN KARTOFFELN SIND SCHUTZHANDSCHUHE ZU TRAGEN.|SS1201-1-BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES MITTELS SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS2204-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z. B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES MITTELS.|SS6201-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES MITTELS.|ST2203-HALBMASKE MIT KOMBINATIONSFILTER A2-P2 (KENNFARBE: BRAUN/WEIß) GEMÄß BVL-RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES MITTELS.|VA270-WÄHREND UND FÜR MINDESTENS 24 STUNDEN NACH DER BEHANDLUNG DES LAGERS SIND ALLE TÜREN UND LÜFTUNGSÖFFNUNGEN DICHT GESCHLOSSEN ZU HALTEN. ES DARF AUSSCHLIEßLICH EINE INTERNE BELÜFTUNG (LUFTZIRKULATION) ZUR VERTEILUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS ERF|WH9152-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN AUFZUNEHMEN FÜR DIE DER VORGESEHENE MITTELAUFWAND VERTRÄGLICH ODER UNVERTRÄGLICH IST.