Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Boxer Sencor liquid Pack ist eine Herbizidkombination gegen Unkräuter, insbesondere Kletten-Labkraut und Ungräser im Kartoffelbau bis zum Durchstoßen der Kartoffeln. Die Wirkung erfolgt über Blatt und Boden.
Das Boxer Sencor liquid Pack besteht aus 3 x 5 l Boxer und 2 x 1 l Sencor liquid.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Boxer
Wirkstoffe
Prosulfocarb
Hersteller
Syngenta Agro GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
EUH208-ENTHÄLT . KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H315-VERURSACHT HAUTREIZUNGEN.|H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.|H319-VERURSACHT SCHWERE AUGENREIZUNG.|H400-SEHR GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN.|H410-SEHR GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN MIT LANGFRISTIGER WIRKUNG.
Signalword
ACHTUNG
Sicherheitshinweise
P101-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH, VERPACKUNG ODER KENNZEICHNUNGSETIKETT BEREITHALTEN.|P102-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN.|P261-EINATMEN VON STAUB RAUCH GAS NEBEL DAMPF AEROSOL VERMEIDEN.|P280-SCHUTZHANDSCHUHE SCHUTZKLEIDUNG AUGENSCHUTZ GESICHTSSCHUTZ TRAGEN.|P302+P352-BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: MIT VIEL WASSER ... WASCHEN.|P305+P351+P338-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: EINIGE MINUTEN LANG BEHUTSAM MIT WASSER SPÜLEN. EVENTUELL VORHANDENE KONTAKTLINSEN NACH MÖGLICHKEIT ENTFERNEN. WEITER SPÜLEN.|P308+P313-BEI EXPOSITION ODER FALLS BETROFFEN: ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN ÄRZTLICHE HILFE HINZUZIEHEN.|P362+P364-KONTAMINIERTE KLEIDUNG AUSZIEHEN UND VOR ERNEUTEM TRAGEN WASCHEN.|P391-VERSCHÜTTETE MENGEN AUFNEHMEN.
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN130-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ARTEN PARDOSA AMENTATA UND PALUSTRIS (WOLFSPINNEN) EINGESTUFT.|NN166-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART PTEROSTICHUS MELANARIUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.|NT145-DAS MITTEL IST MIT EINEM WASSERAUFWAND VON MINDESTENS 300 L/HA AUSZUBRINGEN. DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICHNIS VERLUSTMINDERNDE GERÄTE VOM 14. OKTOBER 1993 (BUNDESANZEIGER NR. 205 S. 9780) IN DER J|NT146-DIE FAHRGESCHWINDIGKEIT BEI DER AUSBRINGUNG DARF 75 KM/H NICHT ÜBERSCHREITEN.|NT170-DIE WINDGESCHWINDIGKEIT DARF BEI DER AUSBRINGUNG DES MITTELS 3 M/S NICHT ÜBERSCHREITEN.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SB199-WENN DAS PRODUKT MITTELS AN DEN TRAKTOR ANGEBAUTEN GEZOGENEN ODER SELBSTFAHRENDEN ANWENDUNGSGERÄTEN AUSGEBRACHT WIRD DANN SIND NUR FAHRZEUGE DIE MIT GESCHLOSSENEN ÜBERDRUCKKABINEN (Z. B. KABINENKATEGORIE 3 WENN KEINE ATEMSCHUTZGERÄTE ODER PARTI|SF1891-DAS WIEDERBETRETEN DER BEHANDELTEN FLÄCHEN/KULTUREN IST AM TAGE DER APPLIKATION NUR MIT DER PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNG MÖGLICH DIE FÜR DAS AUSBRINGEN DES MITTELS VORGEGEBEN IST. NACHFOLGEARBEITEN AUF/IN BEHANDELTEN FLÄCHEN/KULTUREN DÜRFEN G|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS120-1-BEI AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|ST1102-PARTIKELFILTRIERENDE HALBMASKE FFP2 ODER HALBMASKE MIT PARTIKELFILTER P2 (KENNFARBE: WEIß) GEMÄß BVL-RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG TRAGEN BEIM UMGANG MIT|VV211-BEHANDELTE KULTUREN NICHT ALS LEBENS- ODER FUTTERMITTEL VERWENDEN AUCH NICHT NACH VERSCHNITT MIT UNBEHANDELTEM ERNTEGUT.|WA706-NUR IN BIS ENDE OKTOBER GEDRILLTEM WINTERWEIZEN ANWENDEN.|WH916-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER JEWEIL|WP733-SCHÄDEN EINSCHLIEßLICH ERTRAGSMINDERUNG AN DER KULTURPFLANZE MÖGLICH.|WP734-SCHÄDEN AN DER KULTURPFLANZE MÖGLICH.
Spezifikationen Sencor Liquid
Wirkstoffe
Metribuzin
Hersteller
Bayer CropScience Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
EUH208-ENTHÄLT . KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H410-SEHR GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN MIT LANGFRISTIGER WIRKUNG.|H411-GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN, MIT LANGFRISTIGER WIRKUNG.
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN170-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART CHRYSOPERLA CARNEA (FLORFLIEGE) EINGESTUFT.|NN261-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART COCCINELLA SEPTEMPUNCTATA (SIEBENPUNKT-MARIENKÄFER) EINGESTUFT.|NN2842-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.|NT101-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NT102-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NT103-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW263-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHNÄHRTIERE.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW605-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|NW609-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MINDESTENS MIT UNTEN GENANNTEM ABSTAND ERF|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|NW701-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|NW706-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|NW800-KEINE ANWENDUNG AUF GEDRAINTEN FLÄCHEN ZWISCHEN DEM 01. NOVEMBER UND DEM 15. MÄRZ.|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SB199-WENN DAS PRODUKT MITTELS AN DEN TRAKTOR ANGEBAUTEN GEZOGENEN ODER SELBSTFAHRENDEN ANWENDUNGSGERÄTEN AUSGEBRACHT WIRD DANN SIND NUR FAHRZEUGE DIE MIT GESCHLOSSENEN ÜBERDRUCKKABINEN (Z. B. KABINENKATEGORIE 3 WENN KEINE ATEMSCHUTZGERÄTE ODER PARTI|SF1891-DAS WIEDERBETRETEN DER BEHANDELTEN FLÄCHEN/KULTUREN IST AM TAGE DER APPLIKATION NUR MIT DER PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNG MÖGLICH DIE FÜR DAS AUSBRINGEN DES MITTELS VORGEGEBEN IST. NACHFOLGEARBEITEN AUF/IN BEHANDELTEN FLÄCHEN/KULTUREN DÜRFEN G|SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS120-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEI AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.|SS520-KOPFHAUBE MIT GESICHTSSCHUTZ TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.|SS524-KOPFHAUBE MIT GESICHTSSCHUTZ TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS IN RAUMKULTUREN MIT SCHLEPPERGEKOPPELTEN GERÄTEN.|ST1102-PARTIKELFILTRIERENDE HALBMASKE FFP2 ODER HALBMASKE MIT PARTIKELFILTER P2 (KENNFARBE: WEIß) GEMÄß BVL-RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG TRAGEN BEIM UMGANG MIT|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WH951-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST AUF DAS RESISTENZRISIKO HINZUWEISEN. INSBESONDERE SIND MAßNAHMEN FÜR EIN GEEIGNETES RESISTENZMANAGEMENT ANZUGEBEN.|WMC1-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): C1|WP711-SCHÄDEN AN NACHGEBAUTEN ZWEIKEIMBLÄTTRIGEN ZWISCHENFRÜCHTEN MÖGLICH.