• ATR Dänemark
  • ATR Polen
  • Eigene Produktion
  • Kompetente Beratung
  • Regional vor Ort
  • Schnelle und zuverlässige Lieferung

Butisan TOP

Artikel-Nr.
60984-01
Hersteller: Plantan
  • 375 g/l Metazachlor, 125 g/l Quinmerac
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Butisan Top ist ein Herbizid gegen Acker-Fuchsschwanz, Gemeinen Windhalm, Einjährigem Rispengras und Einjährigen zweikeimblättrigen Unkräuter in Raps und Senf-Arten. Das Produkt wirkt über den Boden, ausreichende Bodenfeuchtigkeit fördert die Wirkung.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

Übersicht öffnen (Klick)
RÜBSEN WINTER-
Acker-Fuchsschwanz

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von Keimblätter voll entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet. Nach dem Auflaufen, Herbst. (10-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 2 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-03-19
Zulassungsende: 2025-07-31
Aufbrauchsfrist:

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von Keimblätter voll entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet. Nach dem Auflaufen, Herbst. (10-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 2 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-03-19
Zulassungsende: 2025-07-31
Aufbrauchsfrist:

Gemeiner Windhalm

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von Keimblätter voll entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet. Nach dem Auflaufen, Herbst. (10-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 2 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-03-19
Zulassungsende: 2025-07-31
Aufbrauchsfrist:

Einjähriges Rispengras

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von Keimblätter voll entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet. Nach dem Auflaufen, Herbst. (10-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 2 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 2 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-03-19
Zulassungsende: 2025-07-31
Aufbrauchsfrist:

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Butisan TOP

Wirkstoffe
Metazachlor, Quinmerac
Hersteller
Plantan GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Winterraps, Sommerraps, Winterrübsen, Senf-Arten
Zulassungsnummer
024365-00
Zugelassene Schaderreger
  • FUCHSSCHWANZGRAS: ACKER-
  • EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER
  • RISPENGRAS: EINJÄHRIGES
  • WINDHALM: GEMEINER
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.|SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
Zulassungsende
31.07.2025
Zulassungsanfang
19.03.2008
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
FUCHSSCHWANZGRAS: ACKER-, EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER, WINDHALM: GEMEINER, RISPENGRAS: EINJÄHRIGES
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NG301-1-KEINE ANWENDUNG IN WASSERSCHUTZGEBIETEN ODER EINZUGSGEBIETEN VON TRINKWASSERGEWINNUNGSANLAGEN DIE VOM BVL IM BUNDESANZEIGER VERÖFFENTLICHT WURDEN (BEKANNTMACHUNG BVL 18/02/02 VOM 29.01.2018 BANZ AT 16.02.2018 B3 IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSU|NG346-INNERHALB VON 3 JAHREN DARF DIE MAXIMALE AUFWANDMENGE VON 1000 G METAZACHLOR PRO HEKTAR AUF DERSELBEN FLÄCHE - AUCH IN KOMBINATION MIT ANDEREN DIESEN WIRKSTOFF ENTHALTENDEN PFLANZENSCHUTZMITTELN - NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN.|NG405-KEINE ANWENDUNG AUF DRAINIERTEN FLÄCHEN.|NN130-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ARTEN PARDOSA AMENTATA UND PALUSTRIS (WOLFSPINNEN) EINGESTUFT.|NN160-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART ALEOCHARA BILINEATA (KURZFLÜGELKÄFER) EINGESTUFT.|NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW605-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|NW706-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.|SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.|SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS210-STANDARDSCHUTZANZUG (PFLANZENSCHUTZ) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|VH389-IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF METAZACHLOR DARF DER GEHALT AN TOLUOL 05 G/KG NICHT ÜBERSCHREITEN..|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WMK3-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): K3|WMO-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): O|WP734-SCHÄDEN AN DER KULTURPFLANZE MÖGLICH.
Nur für den beruflichen Anwender!
{{{text}}}