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Butisan TOP

Artikel-Nr.
60984-01
Hersteller: Plantan
  • 375 g/l Metazachlor, 125 g/l Quinmerac
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Butisan Top ist ein Herbizid gegen Acker-Fuchsschwanz, Gemeinen Windhalm, Einjährigem Rispengras und Einjährigen zweikeimblättrigen Unkräuter in Raps und Senf-Arten. Das Produkt wirkt über den Boden, ausreichende Bodenfeuchtigkeit fördert die Wirkung.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Butisan TOP

Wirkstoffe
Metazachlor, Quinmerac
Hersteller
Plantan GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Winterraps, Sommerraps, Winterrübsen, Senf-Arten
Zulassungsnummer
024365-00
Zugelassene Schaderreger
  • FUCHSSCHWANZGRAS: ACKER-
  • EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER
  • RISPENGRAS: EINJÄHRIGES
  • WINDHALM: GEMEINER
Gefahrenhinweise
    Sicherheitshinweise
    • S02-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN
    • S24-BERÜHRUNG MIT DER HAUT VERMEIDEN
    • S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
    • S36/37-BEI DER ARBEIT GEEIGNETE SCHUTZKLEIDUNG UND SCHUTZHANDSCHUHE TRAGEN
    • S46-BEI VERSCHLUCKEN SOFORT ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN UND VERPACKUNG ODER ETIKETT VORZEIGEN
    • S57-ZUR VERMEIDUNG EINER KONTAMINATION DER UMWELT GEEIGNETEN BEHÄLTER VERWENDEN
    • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
    • SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    Zulassungsende
    31.07.2023
    Zulassungsanfang
    20.08.2003
    Zulassungsstatus
    Zugelassen
    Zugelassene Schaderreger
    FUCHSSCHWANZGRAS: ACKER-, EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER, RISPENGRAS: EINJÄHRIGES, WINDHALM: GEMEINER
    Anwendungsbestimmungen
    • REIZEND-XI
    • UMWELTGEFÄHRLICH-N
    • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
    • NG301-1-KEINE ANWENDUNG IN WASSERSCHUTZGEBIETEN ODER EINZUGSGEBIETEN VON TRINKWASSERGEWINNUNGSANLAGEN DIE VOM BVL IM BUNDESANZEIGER VERÖFFENTLICHT WURDEN (BEKANNTMACHUNG BVL 18/02/02 VOM 29.01.2018 BANZ AT 16.02.2018 B3 IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSU
    • NG346-INNERHALB VON 3 JAHREN DARF DIE MAXIMALE AUFWANDMENGE VON 1000 G METAZACHLOR PRO HEKTAR AUF DERSELBEN FLÄCHE - AUCH IN KOMBINATION MIT ANDEREN DIESEN WIRKSTOFF ENTHALTENDEN PFLANZENSCHUTZMITTELN - NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN.
    • NN130-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ARTEN PARDOSA AMENTATA UND PALUSTRIS (WOLFSPINNEN) EINGESTUFT.
    • NN160-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART ALEOCHARA BILINEATA (KURZFLÜGELKÄFER) EINGESTUFT.
    • NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.
    • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
    • NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
    • NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
    • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
    • R40-VERDACHT AUF KREBSERZEUGENDE WIRKUNG.
    • R43-SENSIBILISIERUNG DURCH HAUTKONTAKT MÖGLICH
    • ENTHÄLT XXX. KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.
    • SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
    • SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
    • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
    • SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • SS210-STANDARDSCHUTZANZUG (PFLANZENSCHUTZ) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • VH389-IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF METAZACHLOR DARF DER GEHALT AN TOLUOL 05 G/KG NICHT ÜBERSCHREITEN..
    • WMK3-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): K3
    • WMO-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): O
    Nur für den beruflichen Anwender!
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