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Calma

Artikel-Nr.
61003-01
Hersteller: Nufarm Deutschland
  • 155,6 g/l Trinexapac
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Calma ist ein Wachstumsregler zur Halmfestigung in Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale. Die Pflanzenhöhe wird durch Reduktion des internodialen Längenwachstums vermindert und die Standfestigkeit der Pflanzen durch Vergrößerung des Halmdurchmessers und Verstärkung der Halmwand erhöht.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

Übersicht öffnen (Klick)
GERSTE
Halmfestigung

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von 1-Knoten-Stadium bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium. (31-39 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.8 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.8 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2011-11-24
Zulassungsende: 2025-12-15
Aufbrauchsfrist:

WEIZEN WEICH-
Halmfestigung

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von 1-Knoten-Stadium bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium. (31-39 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.4 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.4 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2011-11-24
Zulassungsende: 2025-12-15
Aufbrauchsfrist:

ROGGEN
Halmfestigung

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von 1-Knoten-Stadium bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium. (31-39 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.6 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2011-11-24
Zulassungsende: 2025-12-15
Aufbrauchsfrist:

TRITICALE
Halmfestigung

Anwendungszeitpunkt: Null
Stadium Kultur: Von 1-Knoten-Stadium bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium. (31-39 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.6 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2011-11-24
Zulassungsende: 2025-12-15
Aufbrauchsfrist:

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Calma

Wirkstoffe
Trinexapac
Hersteller
Nufarm Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Wachstumsregler
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale
Zulassungsnummer
007005-00
Zugelassene Schaderreger
  • HALMFESTIGUNG
Pictroogrammcode
GHS07,
Gefahrenhinweise
H315-VERURSACHT HAUTREIZUNGEN.|H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.|H319-VERURSACHT SCHWERE AUGENREIZUNG.|H373-KANN DIE ORGANE SCHÄDIGEN BEI LÄNGERER ODER WIEDERHOLTER EXPOSITION .
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Zulassungsende
15.12.2025
Zulassungsanfang
24.11.2011
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
HALMFESTIGUNG
Anwendungsbestimmungen
ACHTUNG|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW642-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG (§ 6 ABSATZ 2 PFLSCHG). UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN E|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS530-GESICHTSSCHUTZ TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|WH915-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN AUFZUNEHMEN FÜR DIE DER VORGESEHENE MITTELAUFWAND VERTRÄGLICH IST (POSITIVLISTE).
Nur für den beruflichen Anwender!
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