Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
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WEIZEN WEICH-
Braunrost (Puccinia recondita f. sp. tritici)
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
Stadium Kultur:
Von Beginn des Schossens bis Ende des Ähren-/Rispenschiebens. Ab Frühjahr. (30-59 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
1.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
3 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2022-04-28
Zulassungsende:
2026-08-15
Aufbrauchsfrist:
Fusarium-Arten
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
Stadium Kultur:
Von Ligula (Blatthäutchen)-Stadium bis Ende des Ähren-/Rispenschiebens. Ab Frühjahr. (39-59 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
1.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
3 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2022-04-28
Zulassungsende:
2026-08-15
Aufbrauchsfrist:
Septoria-Arten (Septoria spp.)
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
Stadium Kultur:
Von Beginn des Schossens bis Ende des Ähren-/Rispenschiebens. Ab Frühjahr. (30-59 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
1.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
3 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2022-04-28
Zulassungsende:
2026-08-15
Aufbrauchsfrist:
Fusarium-Arten
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
Stadium Kultur:
Von Ligula (Blatthäutchen)-Stadium bis Ende des Ähren-/Rispenschiebens. Ab Frühjahr. (39-59 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
1.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
3 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2022-04-28
Zulassungsende:
2026-08-15
Aufbrauchsfrist:
Braunrost (Puccinia recondita f. sp. tritici)
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
Stadium Kultur:
Von Beginn des Schossens bis Ende des Ähren-/Rispenschiebens. Ab Frühjahr. (30-59 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
1.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
3 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2022-04-28
Zulassungsende:
2026-08-15
Aufbrauchsfrist:
Septoria-Arten (Septoria spp.)
Anwendungszeitpunkt:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
Stadium Kultur:
Von Beginn des Schossens bis Ende des Ähren-/Rispenschiebens. Ab Frühjahr. (30-59 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
1.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
3 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2022-04-28
Zulassungsende:
2026-08-15
Aufbrauchsfrist:
Anwenderhinweis
Anwenderhinweis
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Campione / 5 l
Wirkstoffe
Boscalid, Prothioconazol
Hersteller
Sharda Europe b.v.b.a.
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Winterweichweizen, Winterhartweizen
Zulassungsnummer
00A944-60
Piktogrammcode
GHS09
Gefahrenhinweise
EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H411-GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN, MIT LANGFRISTIGER WIRKUNG.
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA|NW605-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SF275-VEAC-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN NACH DER ANWENDUNG IN ACKERBAUKULTUREN BIS UNMITTELBAR VOR DER ERNTE LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGE|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|VA271-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MUSS ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN DIE VON UNBETEILIGTEN DRITTEN GENUTZT WERDEN EIN ABSTAND VON MINDESTENS 5 M EINGEHALTEN WERDEN. ALTERNATIV KANN DIE ANWENDUNG MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZE|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMFC2-WIRKUNGSMECHANISMUS (FRAC-GRUPPE): C2|WMFG1-WIRKUNGSMECHANISMUS (FRAC-GRUPPE): G1