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Carax

Artikel-Nr.
61036-01
Hersteller: BASF
  • 160,2 g/l Mepiquat, 30 g/l Metconazol
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Carax ist ein Wachstumsregler zur Reduzierung des Längenwachstums, zur Verbesserung der Winterhärte und Standfestigkeit, sowie ein Fungizid zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten im Raps. Carax enthält die Wirkstoffe Mepiquatchlorid (210 g/l) und Metconazol (30 g/l). Die max. Aufwandmenge beträgt 1,4 l/ha. Es sind max. 2 Anwendungen in der Kultur zugelassen. Carax zeichnet sich aus durch eine sehr gute Einkürzungsleistung im Raps, wodurch ein Überwachsen im Herbst verhindert und die Winterhärte deutlich verbessert wird. Das Mittel besitzt darüber hinaus eine recht gute Wirkung gegen Wurzelhals- und Stängelfäule. Carax eignet sich besonders in sehr wüchsigen Rapsbeständen im Herbst. Die Anwendung kann ab dem 2-Blatt Std. erfolgen. Die Aufwandmengen sind an die Entwicklung des Rapses anzupassen, in frühen Entwicklungsstadien (ca. 4 Bl. Std) können bereits deutlich reduzierte Aufwandmengen von ca. 0,5 l/ha zu guten Einkürzungserfolgen führen. Wichtig für den Einsatz von Carax ist eine kräftige Bestandsentwicklung, je wüchsiger die Witterung, desto wirksamer ist das Mittel.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

C XI
Spezifikationen

Spezifikationen Carax

Wirkstoffe
Mepiquat, Metconazol
Hersteller
BASF SE
Anwendungsgruppe
Fungizid, Wachstumsregler
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Raps, Zierpflanzen
Zulassungsnummer
006415-00
Zugelassene Schaderreger
  • WACHSTUMSHEMMER
  • BLATTFLECKENKRANKHEIT: RAPS
  • HALMFESTIGUNG
  • WINTERFESTIGKEIT-VERBESSERUNG
  • FUSSFÄULE: KOHL
Pictroogrammcode
C, XI,
Gefahrenhinweise
  • H302-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI VERSCHLUCKEN.
  • H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.
  • H318-VERURSACHT SCHWERE AUGENSCHÄDEN.
  • H332-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI EINATMEN.
Sicherheitshinweise
  • S02-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN
  • S13-VON NAHRUNGSMITTELN GETRÄNKEN UND FUTTERMITTELN FERNHALTEN
  • S26-BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN GRÜNDLICH MIT WASSER ABSPÜLEN UND ARZT KONSULTIEREN
  • S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
  • S39-SCHUTZBRILLE/GESICHTSSCHUTZ TRAGEN
  • S46-BEI VERSCHLUCKEN SOFORT ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN UND VERPACKUNG ODER ETIKETT VORZEIGEN
  • S57-ZUR VERMEIDUNG EINER KONTAMINATION DER UMWELT GEEIGNETEN BEHÄLTER VERWENDEN
  • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
  • SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
Zulassungsende
28.02.2024
Zulassungsanfang
20.09.2004
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
WACHSTUMSHEMMER, BLATTFLECKENKRANKHEIT: RAPS, HALMFESTIGUNG, WINTERFESTIGKEIT-VERBESSERUNG, FUSSFÄULE: KOHL
Anwendungsbestimmungen
  • GEFAHR
  • GESUNDHEITSSCHÄDLICH-XN
  • UMWELTGEFÄHRLICH-N
  • SPO5-EO005-2-VOR DEM WIEDERBETRETEN IST DAS GEWÄCHSHAUS GRÜNDLICH ZU LÜFTEN.
  • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
  • NN170-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART CHRYSOPERLA CARNEA (FLORFLIEGE) EINGESTUFT.
  • NN2842-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.
  • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
  • NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
  • NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
  • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
  • R20/22-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEIM EINATMEN UND VERSCHLUCKEN
  • R41-GEFAHR ERNSTER AUGENSCHÄDEN
  • SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
  • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
  • SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
  • SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
  • SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.
  • SF276-ZB-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN NACH DER ANWENDUNG IN ZIER- UND BAUMSCHULPFLANZEN LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK SOWIE SCHUTZHANDSCHUHE GETRA
  • SF278-28ZB-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS DIE ARBEITSZEIT IN DEN BEHANDELTEN KULTUREN INNERHALB VON 28 TAGEN NACH DER ANWENDUNG IN ZIER- UND BAUMSCHULPFLANZEN AUF MAXIMAL 2 STUNDEN TÄGLICH BEGRENZT IST. DABEI SIND LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHW
  • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
  • SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.
  • SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.
  • SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.
  • SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • VA263-1-KEINE ANWENDUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS MIT HANDGEFÜHRTEN GERÄTEN IM FREILAND.
Nur für den beruflichen Anwender!
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