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Cerone 660

Artikel-Nr.
61082-06
Hersteller: Bayer
  • 660 g/l Ethephon
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Cerone 660 ist ein Wachstumsregler zur Halmfestigung von Weizen, Winter- und Sommergerste sowie Winterroggen und Wintertriticale. Durch die gute Einkürzleistung der Halme und die Verstärkung der Halmwand sorgt Cerone 660 für eine Erhöhung der Standfestigkeit. Eine gute Wirkung wird vor allem bei höheren Temperaturen ab 15 °C erreicht.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

C XI N
Spezifikationen

Spezifikationen Cerone 660

Wirkstoffe
Ethephon
Hersteller
Bayer CropScience Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Wachstumsregler
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Winterroggen, Wintertriticale, Wintergerste, Sommergerste, Weizen
Zulassungsnummer
006285-00
Zugelassene Schaderreger
  • HALMFESTIGUNG
  • UNIFORM-HARVEST
  • FRUCHTAUSDÜNNUNG
  • ERNTEERLEICHTERUNG
Pictroogrammcode
C, XI, N,
Gefahrenhinweise
  • H312-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI HAUTKONTAKT.
  • H314-VERURSACHT SCHWERE VERÄTZUNGEN DER HAUT UND SCHWERE AUGENSCHÄDEN.
  • H332-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEI EINATMEN.
Sicherheitshinweise
  • S02-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN
  • S1-UNTER VERSCHLUSS AUFBEWAHREN
  • S13-VON NAHRUNGSMITTELN GETRÄNKEN UND FUTTERMITTELN FERNHALTEN
  • S26-BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN GRÜNDLICH MIT WASSER ABSPÜLEN UND ARZT KONSULTIEREN
  • S27/28-BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT BESCHMUTZTE GETRÄNKTE KLEIDUNG SOFORT AUSZIEHEN UND HAUT SOFORT ABWASCHEN MIT VIEL ... (VOM HERSTELLER ANZUGEBEN).
  • S36/37/39-BEI DER ARBEIT GEEIGNETE SCHUTZKLEIDUNG SCHUTZHANDSCHUHE UND SCHUTZBRILLE/GESICHTSSCHUTZ TRAGEN
  • S45-BEI UNFALL ODER UNWOHLSEIN SOFORT ARZT ZUZIEHEN (WENN MÖGLICH DIESES ETIKETT VORZEIGEN)
  • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
  • SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
Zulassungsende
31.07.2023
Zulassungsanfang
20.08.2004
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
HALMFESTIGUNG, UNIFORM-HARVEST, FRUCHTAUSDÜNNUNG, ERNTEERLEICHTERUNG
Anwendungsbestimmungen
  • GEFAHR
  • ÄTZEND-C
  • SPO5-EO005-1-WIEDERBETRETEN DER BEHANDELTEN FLÄCHE ERST NACH ABTROCKNUNG DES SPRITZBELAGES
  • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
  • NN130-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ARTEN PARDOSA AMENTATA UND PALUSTRIS (WOLFSPINNEN) EINGESTUFT.
  • NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.
  • NN170-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART CHRYSOPERLA CARNEA (FLORFLIEGE) EINGESTUFT.
  • NN1842-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.
  • NN291-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART EPISYRPHUS BALTEATUS (SCHWEBFLIEGE) EINGESTUFT.
  • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
  • NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
  • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
  • R20/21-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEIM EINATMEN UND BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT
  • R34-VERURSACHT VERÄTZUNGEN
  • SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
  • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
  • SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
  • SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
  • SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.
  • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
  • SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.
  • SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.
  • SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • VH361-DER GEHALT AN 2-CHLORETHYLPHOSPHONSÄURE-MONO-2-CHLORETHYLESTER DARF 20 G/KG UND AN 12-DICHLORETHAN DARF 05 G/KG IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF ETHEPHON NICHT ÜBERSCHREITEN.
Nur für den beruflichen Anwender!
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