Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Chorus ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Schorf in Kernobst. Der Wirkstoff verhindert bereits das Eindringen des Pilzes und hemmt aufgrund seiner systemischen und translaminaren Eigenschaften die weitere Ausbreitung im Blattgewebe. Aufgrund dieser Eigenschaften wirkt Chorus sowohl protektiv als auch kurativ. Auch bei feucht-kühlen Witterungsbedingungen weist Chorus eine hohe Aktivität gegen Schorf auf.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Chorus
Wirkstoffe
Cyprodinil
Hersteller
Syngenta Agro GmbH
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Kernobst
Zulassungsnummer
024411-00
Zugelassene Schaderreger
SCHORF
Gefahrenhinweise
Sicherheitshinweise
S02-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN
S24-BERÜHRUNG MIT DER HAUT VERMEIDEN
S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
S36/37-BEI DER ARBEIT GEEIGNETE SCHUTZKLEIDUNG UND SCHUTZHANDSCHUHE TRAGEN
S46-BEI VERSCHLUCKEN SOFORT ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN UND VERPACKUNG ODER ETIKETT VORZEIGEN
S57-ZUR VERMEIDUNG EINER KONTAMINATION DER UMWELT GEEIGNETEN BEHÄLTER VERWENDEN
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Zulassungsende
30.04.2023
Zulassungsanfang
23.12.1997
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
SCHORF
Anwendungsbestimmungen
UMWELTGEFÄHRLICH-N
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
NN134-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART TYPHLODROMUS PYRI (RAUBMILBE) EINGESTUFT.
NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.
NN170-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART CHRYSOPERLA CARNEA (FLORFLIEGE) EINGESTUFT.
NN1842-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.
NN261-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART COCCINELLA SEPTEMPUNCTATA (SIEBENPUNKT-MARIENKÄFER) EINGESTUFT.
NN3511-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART ORIUS INSIDIOSUS (RÄUBERISCHE BLUMENWANZE) EINGESTUFT.
NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
NW604-DIE ANWENDUNGSBESTIMMUNG MIT DER EIN ABSTAND ZUM SCHUTZ VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN FESTGESETZT WURDE GILT NICHT IN DEN DURCH DIE ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE BESONDERS AUSGEWIESENEN GEBIETEN SOWEIT DIE ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE DORT DIE ANWENDUNG GENEHMIGT HAT.
ENTHÄLT XXX. KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.
SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.