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Chorus

Artikel-Nr.
61115-00
Hersteller: Syngenta
  • 500 g/kg Cyprodinil
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Chorus ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Schorf in Kernobst. Der Wirkstoff verhindert bereits das Eindringen des Pilzes und hemmt aufgrund seiner systemischen und translaminaren Eigenschaften die weitere Ausbreitung im Blattgewebe. Aufgrund dieser Eigenschaften wirkt Chorus sowohl protektiv als auch kurativ. Auch bei feucht-kühlen Witterungsbedingungen weist Chorus eine hohe Aktivität gegen Schorf auf.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Chorus

Wirkstoffe
Cyprodinil
Hersteller
Syngenta Agro GmbH
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Kernobst
Zulassungsnummer
024411-00
Zugelassene Schaderreger
  • SCHORF
Gefahrenhinweise
    Sicherheitshinweise
    • S02-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN
    • S24-BERÜHRUNG MIT DER HAUT VERMEIDEN
    • S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
    • S36/37-BEI DER ARBEIT GEEIGNETE SCHUTZKLEIDUNG UND SCHUTZHANDSCHUHE TRAGEN
    • S46-BEI VERSCHLUCKEN SOFORT ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN UND VERPACKUNG ODER ETIKETT VORZEIGEN
    • S57-ZUR VERMEIDUNG EINER KONTAMINATION DER UMWELT GEEIGNETEN BEHÄLTER VERWENDEN
    • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
    Zulassungsende
    30.04.2023
    Zulassungsanfang
    23.12.1997
    Zulassungsstatus
    Zugelassen
    Zugelassene Schaderreger
    SCHORF
    Anwendungsbestimmungen
    • UMWELTGEFÄHRLICH-N
    • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
    • NN134-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART TYPHLODROMUS PYRI (RAUBMILBE) EINGESTUFT.
    • NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.
    • NN170-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART CHRYSOPERLA CARNEA (FLORFLIEGE) EINGESTUFT.
    • NN1842-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.
    • NN261-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACHSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART COCCINELLA SEPTEMPUNCTATA (SIEBENPUNKT-MARIENKÄFER) EINGESTUFT.
    • NN3511-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART ORIUS INSIDIOSUS (RÄUBERISCHE BLUMENWANZE) EINGESTUFT.
    • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
    • NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
    • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
    • NW604-DIE ANWENDUNGSBESTIMMUNG MIT DER EIN ABSTAND ZUM SCHUTZ VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN FESTGESETZT WURDE GILT NICHT IN DEN DURCH DIE ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE BESONDERS AUSGEWIESENEN GEBIETEN SOWEIT DIE ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE DORT DIE ANWENDUNG GENEHMIGT HAT.
    • ENTHÄLT XXX. KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.
    • SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
    • SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
    • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
    • SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    Nur für den beruflichen Anwender!
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