• BAT Agrar Dänemark
  • BAT Agrar Polen
  • Eigene Produktion
  • Kompetente Beratung
  • Regional vor Ort
  • Schnelle und zuverlässige Lieferung

Colzor Trio

Artikel-Nr.
61248-03
Hersteller: Syngenta
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Colzor Trio ist ein Herbizid gegen einjährige, zweikeimblättrige Unkräuter, Acker-Fuchsschwanz, Gemeinen Windhalm und einjähriges Rispengras in Winterraps im Vorauflauf.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

Übersicht öffnen (Klick)
RAPS
Acker-Fuchsschwanz

Anwendungszeitpunkt: Von Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe bis Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberflä
Stadium Kultur: Vor dem Auflaufen. (00-08 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 4 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 4 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 300 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-07-30
Zulassungsende: 2027-09-30
Aufbrauchsfrist:

Gemeiner Windhalm

Anwendungszeitpunkt: Von Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe bis Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberflä
Stadium Kultur: Vor dem Auflaufen. (00-08 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 4 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 4 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 300 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-07-30
Zulassungsende: 2027-09-30
Aufbrauchsfrist:

Einjähriges Rispengras

Anwendungszeitpunkt: Von Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe bis Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberflä
Stadium Kultur: Vor dem Auflaufen. (00-08 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 4 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 4 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 300 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-07-30
Zulassungsende: 2027-09-30
Aufbrauchsfrist:

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungszeitpunkt: Von Trockener Samen; Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium; Winter- bzw. Vegetationsruhe bis Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberflä
Stadium Kultur: Vor dem Auflaufen. (00-08 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 4 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 4 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 300 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2008-07-30
Zulassungsende: 2027-09-30
Aufbrauchsfrist:

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Colzor Trio

Wirkstoffe
Napropamid, Dimethachlor, Clomazone
Hersteller
Syngenta Agro GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Winterraps
Zulassungsnummer
006324-00
Zulassungsende
30.09.2027
Zulassungsanfang
30.07.2008
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
FUCHSSCHWANZGRAS: ACKER-, WINDHALM: GEMEINER, RISPENGRAS: EINJÄHRIGES, EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NG300-IN WASSERSCHUTZGEBIETEN UND HEILQUELLENSCHUTZGEBIETEN SOWIE IN SONSTIGEN VON DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE ZUM SCHUTZ DES GRUNDWASSERS ABGEGRENZTEN GEBIETEN IST DIE ANWENDUNG DIESES MITTELS VERBOTEN.|NN130-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ARTEN PARDOSA AMENTATA UND PALUSTRIS (WOLFSPINNEN) EINGESTUFT.|NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.|NT127-DIE ANWENDUNG DES MITTELS DARF AUSSCHLIEßLICH ZWISCHEN 18 UHR ABENDS UND 9 UHR MORGENS ERFOLGEN WENN TAGESHÖCHSTTEMPERATUREN VON MEHR ALS 20°C LUFTTEMPERATUR VORHERGESAGT SIND. WENN TAGESHÖCHSTTEMPERATUREN VON ÜBER 25°C VORHERGESAGT SIND DARF D|NT145-DAS MITTEL IST MIT EINEM WASSERAUFWAND VON MINDESTENS 300 L/HA AUSZUBRINGEN. DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICHNIS VERLUSTMINDERNDE GERÄTE VOM 14. OKTOBER 1993 (BUNDESANZEIGER NR. 205 S. 9780) IN DER J|NT146-DIE FAHRGESCHWINDIGKEIT BEI DER AUSBRINGUNG DARF 75 KM/H NICHT ÜBERSCHREITEN.|NT149-DER ANWENDER MUSS IN EINEM ZEITRAUM VON EINEM MONAT NACH DER ANWENDUNG WÖCHENTLICH IN EINEM UMKREIS VON 100 M UM DIE ANWENDUNGSFLÄCHE PRÜFEN OB AUFHELLUNGEN AN PFLANZEN AUFTRETEN. DIESE FÄLLE SIND SOFORT DEM AMTLICHEN PFLANZENSCHUTZDIENST UND D|NT152-DIE ANWENDUNG DES MITTELS DARF NUR AUF FLÄCHEN ERFOLGEN DIE VORHER IN EINEN FLÄCHENSCHARFEN ANWENDUNGSPLAN AUFGENOMMEN WURDEN DER DEN SAATZEITPUNKT DEN GEPLANTEN UND DEN TATSÄCHLICHEN ANWENDUNGSZEITPUNKT DIE AUFWANDMENGE DIE WASSERMENGE UND DET|NT153-SPÄTESTENS EINEN TAG VOR DER ANWENDUNG VON CLOMAZONE-HALTIGEN PFLANZENSCHUTZMITTELN SIND NACHBARN DIE DER ABDRIFT AUSGESETZT SEIN KÖNNTEN ÜBER DIE GEPLANTE ANWENDUNG ZU INFORMIEREN SOFERN DIESE EINE UNTERRICHTUNG GEFORDERT HABEN.|NT155-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS IST EIN ABSTAND VON 50 M ZU ORTSCHAFTEN HAUS- UND KLEINGÄRTEN FLÄCHEN MIT BEKANNT CLOMAZONE-SENSIBLEN ANBAUKULTUREN (Z.B. GEMÜSE BEERENOBST) UND FLÄCHEN DIE FÜR DIE ALLGEMEINHEIT BESTIMMT SIND EINZUHALTEN. DIESER A|NW261-DAS MITTEL IST FISCHGIFTIG.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW605-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|NW701-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.|SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.|SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|VH616-IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF DIMETHACHLOR DARF DER GEHALT AN 26-DIMETHYLANILIN 05 G/KG NICHT ÜBERSCHREITEN.|VH625-DER GEHALT AN TOLUOL IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF NAPROPAMID DARF 1.4 G/KG NICHT ÜBERSCHREITEN|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMH0-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 0|WMH13-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 13|WMH15-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 15|WP734-SCHÄDEN AN DER KULTURPFLANZE MÖGLICH.|WP740-VORSICHT BEI BENACHBART WACHSENDEN KULTURPFLANZEN DA SCHÄDEN MÖGLICH.|WP744: SCHÄDEN AN BENACHBART WACHSENDEN GEHÖLZEN MÖGLICH.|WP775-UNTER UNGÜNSTIGEN WITTERUNGSBEDINGUNGEN SIND SCHÄDEN AN FOLGEKULTUREN INSBESONDERE WINTERGETREIDE MÖGLICH.
Nur für den beruflichen Anwender!
{{{text}}}