Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Cuprozin Progress ist ein Fungizid zur Bekämpfung von pilzlichen und bakteriellen Schaderregern in Kartoffeln, Gemüse, Obst, Weinreben und Zierpflanzen. Die Wirkung beruht auf der Verhinderung von Pilz bzw. Bakterieninfektionen. Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu behandelnden Pflanzenteile gewährleisten. Durch seine spezielle Formulierung ist Cuprozin progress auf der Pflanze äußerst haftfähig.
Öko Einschränkungen:
BIO EU: Die Kupfer Mengenbeschränkung gemäß EU bzw. internationaler Regelungen ist zu beachten.
Biokreis: Nur im Gartenbau, Dauerkulturen und Kartoffeln erlaubt (max. Kupfermenge 3 kg pro Hektar und Jahr, Im Hopfenanbau max. 4 kg pro Hektar und Jahr, jeweils berechnet auf Grundlage des fünfjährigen Durchschnitts)
Bioland: Kupfer Mengenbeschränkung auf 3 kg/ha und Jahr, im Hopfenanbau max. 4 kg/ha und Jahr. ImKartoffelanbau nur mit Ausnahmegenehmigung durch Bioland.
Demeter: Anwendung nur im Obst-, Wein- und Hopfenanbau. Mengenbeschränkung auf 3 kg Cu/ha im Durchschnitt der letzten 5 Jahre.
Gäa: Kupfermengenbeschränkung auf 3 kg/ha und Jahr, im Hopfenanbau max. 4 kg/ha und Jahr. Im Kartoffelanbau nur mit Ausnahmegenehmigung durch Gäa.
Naturland: Kupfer Mengenbeschränkung auf 3 kg/ha und Jahr, im Hopfenanbau max. 4 kg/ha und Jahr. Die Mengenbeschränkung lt. Pflanzenschutzgesetzt ist zu beachten.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Cuprozin Progress
Wirkstoffe
Kupferhydroxid
Hersteller
Certis Belchim B.V.
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
SPO5-EO005-2-VOR DEM WIEDERBETRETEN IST DAS GEWÄCHSHAUS GRÜNDLICH ZU LÜFTEN.
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
NH621-NEBEN DEN ANGABEN DES WIRKSTOFFES NACH ART UND MENGE IST AUCH DER REINKUPFERGEHALT DES MITTELS AUF DEN BEHÄLTNISSEN UND ABGABEFERTIGEN PACKUNGEN ANZUGEBEN. DIESE ANGABE IST IM ANSCHLUSS AN DIE ANWENDUNGSBESTIMMUNG NT620 AUFZUFÜHREN.
NN134-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART TYPHLODROMUS PYRI (RAUBMILBE) EINGESTUFT.
NN370-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART CHRYSOPERLA CARNEA (FLORFLIEGE) EINGESTUFT.
NN3842-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.
NO686-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR REGENWURMPOPULATIONEN EINGESTUFT.
NT620-1-DIE MAXIMALE GESAMTAUFWANDMENGE VON 3000 G REINKUPFER PRO HEKTAR UND JAHR DARF AUF DERSELBEN FLÄCHE - MIT AUSNAHME VON 4000 G REINKUPFER PRO HEKTAR UND JAHR IM HOPFENBAU UND GEGEN SCHWARZFÄULE IM WEINBAU - AUCH IN KOMBINATION MIT ANDEREN KUPF
NT621-1-IN EINEM FÜNFJAHRESZEITRAUM (DER DAS AKTUELLE JAHR UND DIE VORAUSGEGANGENEN VIER KALENDERJAHRE UMFASST) DARF IN DER SUMME EINE GESAMTAUFWANDMENGE VON 17.500 G REINKUPFER PRO HEKTAR IM WEINBAU NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN.
NT622-IN DEN JAHREN IN DENEN EINE GESAMTAUFWANDMENGE VON 3.000 G REINKUPFER PRO HEKTAR IM WEINBAU ÜBERSCHRITTEN WIRD IST DIES UNTER ANGABE DER TATSÄCHLICH VERWENDETEN MENGE UND DER GRÖßE DER BEHANDELTEN REBFLÄCHE FLÄCHENGENAU DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE
NT623-IM WEINBAU SIND DIE GESAMTAUFWANDMENGEN JE HEKTAR UND JAHR FLÄCHENGENAU IN GEEIGNETER FORM ZU DOKUMENTIEREN; DIE AUFZEICHNUNGEN SIND MINDESTENS 5 JAHRE AUFZUBEWAHREN.
NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
R23-GIFTIG BEIM EINATMEN
R41-GEFAHR ERNSTER AUGENSCHÄDEN
SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
SB199-WENN DAS PRODUKT MITTELS AN DEN TRAKTOR ANGEBAUTEN GEZOGENEN ODER SELBSTFAHRENDEN ANWENDUNGSGERÄTEN AUSGEBRACHT WIRD DANN SIND NUR FAHRZEUGE DIE MIT GESCHLOSSENEN ÜBERDRUCKKABINEN (Z. B. KABINENKATEGORIE 3 WENN KEINE ATEMSCHUTZGERÄTE ODER PARTI
SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.
SF276-28HO-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN INNERHALB VON 28 TAGEN NACH DER ANWENDUNG IN HOPFEN LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK SOWIE SCHUTZHANDSCHUHE G
SF276-28OS-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN INNERHALB VON 28 TAGEN NACH DER ANWENDUNG IN OBSTBAUMKULTUREN UND IN STRAUCHBEERENOBST LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES
SF276-28WE-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN INNERHALB VON 28 TAGEN NACH DER ANWENDUNG IN WEINBAU LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK SOWIE SCHUTZHANDSCHUHE
SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
SS120-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEI AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.
SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.
SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.