Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Daneva ist ein Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unkräutern und Hühnerhirse in Mais. Die Aufnahme des Wirkstoffs Mesotrione in die Pflanze erfolgt überwiegend über die grüne Blattmasse und zu einem geringen Teil über die Wurzeln. Die höchsten Wirkungsgrade werden auf bereits aufgelaufene Unkräuter und Ungräser erzielt.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
Übersicht öffnen (Klick)
MAIS
Hühnerhirse (Echinochloa crus-galli)
Stadium Kultur:
Von 2. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 1. (12-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.75 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.5 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2022-06-28
Zulassungsende:
2033-05-31
Aufbrauchsfrist:
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Stadium Kultur:
Von 2. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 2. (12-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.75 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.5 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2022-06-28
Zulassungsende:
2033-05-31
Aufbrauchsfrist:
Weißer Gänsefuß (Chenopodium album)
Stadium Kultur:
Von 2. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet (12-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.75 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.75 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2022-06-28
Zulassungsende:
2033-05-31
Aufbrauchsfrist:
Feld-Stiefmütterchen
Stadium Kultur:
Von 2. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet (12-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.75 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.75 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2022-06-28
Zulassungsende:
2033-05-31
Aufbrauchsfrist:
Hühnerhirse (Echinochloa crus-galli)
Stadium Kultur:
Von 2. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 2. (12-18 BBCH)
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Daneva / 5 l
Wirkstoffe
Mesotrione
Hersteller
Albaugh
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Mais
Zulassungsnummer
038651-00
Zugelassene Schaderreger
EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER
STIEFMÜTTERCHEN: ACKER-
HÜHNERHIRSE: GEMEINE
NACHTSCHATTEN: SCHWARZER
STERNMIERE: VOGEL-
GÄNSEFUSS: WEISSER
Pictroogrammcode
GHS05, GHS09
Gefahrenhinweise
EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H318-VERURSACHT SCHWERE AUGENSCHÄDEN.|H361D-KANN VERMUTLICH DAS KIND IM MUTTERLEIB SCHÄDIGEN
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.|SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
GEFAHR|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NT108-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MUSS EIN ABSTAND VON MINDESTENS 5 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) EINGEHALTEN WERDEN. ZUSÄTZLICH MUSS DIE ANWENDUNG IN EINER DARA|NT109-BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MUSS EIN ABSTAND VON MINDESTENS 5 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) EINGEHALTEN WERDEN. ZUSÄTZLICH MUSS DIE ANWENDUNG IN EINER DARA|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SF275-3AC-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN INNERHALB VON 3 TAGEN NACH DER ANWENDUNG IN ACKERBAUKULTUREN LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FESTES SCHUHWERK GETRAGEN WERDEN.|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMH27-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 27|WP713-SCHÄDEN AN NACHGEBAUTEN ZWEIKEIMBLÄTTRIGEN KULTUREN MÖGLICH.