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Dedevap plus

Artikel-Nr.
64170-08
Hersteller: Envu
  • 7,27 g/kg Pyrethrine
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Dedevap Plus ist ein Insektizid in Form von einem Nebelautomaten zur Bekämpfung von vorratsschädlichen Käfern und Mottenfalter in Räumen. Die Sofortwirkung und der Knock-down- Effekt zeichnen das Produkt aus.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

XI
Spezifikationen

Spezifikationen Dedevap plus

Wirkstoffe
Pyrethrine
Hersteller
ENVU ES Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Insektizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B3
Bienengefährlichkeit Text
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
Kultur (Name)
Räume
Zulassungsnummer
006423-61
Zugelassene Schaderreger
  • KÄFER
  • MOTTEN
Pictroogrammcode
XI,
Gefahrenhinweise
  • H336-KANN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT VERURSACHEN.
Sicherheitshinweise
  • S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
  • S57-ZUR VERMEIDUNG EINER KONTAMINATION DER UMWELT GEEIGNETEN BEHÄLTER VERWENDEN
  • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Zulassungsende
31.12.2023
Zulassungsanfang
06.06.2014
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
KÄFER, MOTTEN
Anwendungsbestimmungen
  • ACHTUNG
  • UMWELTGEFÄHRLICH-N
  • NB663-AUFGRUND DER DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN ANWENDUNGEN DES MITTELS WERDEN BIENEN NICHT GEFÄHRDET (B3).
  • NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
  • NW467-MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKANÄLE.
  • R67-DÄMPFE KÖNNEN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT HERVORRUFEN.
  • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
  • SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
  • SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
  • SF1471-RÄUME WÄHREND DER EINWIRKUNGSZEIT DES MITTELS NUR MIT ATEMSCHUTZ BETRETEN. NACH DER EINWIRKUNGSZEIT/VOR DEM AUFENTHALT VON PERSONEN IN DEN RÄUMEN DIESE GRÜNDLICH LÜFTEN.
  • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
  • SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
  • SS120-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEI AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.
  • SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.
  • ST2203-HALBMASKE MIT KOMBINATIONSFILTER A2-P2 (KENNFARBE: BRAUN/WEIß) GEMÄß BVL-RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES MITTELS.
Nur für den beruflichen Anwender!
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