Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Dedevap Plus ist ein Insektizid in Form von einem Nebelautomaten zur Bekämpfung von vorratsschädlichen Käfern und Mottenfalter in Räumen. Die Sofortwirkung und der Knock-down- Effekt zeichnen das Produkt aus.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Dedevap plus
Wirkstoffe
Pyrethrine
Hersteller
ENVU ES Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Insektizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B3
Bienengefährlichkeit Text
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
Kultur (Name)
Räume
Zulassungsnummer
006423-61
Zugelassene Schaderreger
KÄFER
MOTTEN
Pictroogrammcode
XI,
Gefahrenhinweise
H336-KANN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT VERURSACHEN.
Sicherheitshinweise
S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
S57-ZUR VERMEIDUNG EINER KONTAMINATION DER UMWELT GEEIGNETEN BEHÄLTER VERWENDEN
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Zulassungsende
31.12.2023
Zulassungsanfang
06.06.2014
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
KÄFER, MOTTEN
Anwendungsbestimmungen
ACHTUNG
UMWELTGEFÄHRLICH-N
NB663-AUFGRUND DER DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN ANWENDUNGEN DES MITTELS WERDEN BIENEN NICHT GEFÄHRDET (B3).
NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
NW467-MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKANÄLE.
R67-DÄMPFE KÖNNEN SCHLÄFRIGKEIT UND BENOMMENHEIT HERVORRUFEN.
SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
SF1471-RÄUME WÄHREND DER EINWIRKUNGSZEIT DES MITTELS NUR MIT ATEMSCHUTZ BETRETEN. NACH DER EINWIRKUNGSZEIT/VOR DEM AUFENTHALT VON PERSONEN IN DEN RÄUMEN DIESE GRÜNDLICH LÜFTEN.
SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
SS120-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEI AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.
SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.
ST2203-HALBMASKE MIT KOMBINATIONSFILTER A2-P2 (KENNFARBE: BRAUN/WEIß) GEMÄß BVL-RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES MITTELS.