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Delan WG

Artikel-Nr.
61561-01
Hersteller: BASF
  • 700 g/kg Dithianon
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Delan WG ist ein Kontaktfungizid zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten in Gemüse, Hopfen, Wein und Obst. Es besitzt eine umfassende Wirkung gegen zahlreiche Pilzkrankheiten. Delan WG dient zum vorbeugenden Einsatz, die Sporenkeimung wird unterbunden. Wirkstoffdepots haften stabil und gleichmäßig an den Pflanzen und bilden einen regenfesten Spritzbelag. Diese Wirkstoffdepots werden durch Niederschläge und Tau immer wieder aktiviert und gewährleisten einen sicheren Langzeitschutz.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

Übersicht öffnen (Klick)
HOPFEN
Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: Über BBCH 55. (55-99 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 2 kg/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 20 kg/ha
max. Anzahl Behandlungen: 10
Wassermenge: -
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2004-04-23
Zulassungsende: 2025-08-31
Aufbrauchsfrist:

Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: Bis BBCH 55. (00-55 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 1.4 kg/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 14 kg/ha
max. Anzahl Behandlungen: 10
Wassermenge: -
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2004-04-23
Zulassungsende: 2025-08-31
Aufbrauchsfrist:

Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: Bis BBCH 37. (00-37 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.9 kg/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 9 kg/ha
max. Anzahl Behandlungen: 10
Wassermenge: 1000 l/ha bis 4000 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2004-04-23
Zulassungsende: 2025-08-31
Aufbrauchsfrist:

SPARGEL
Laubkrankheit (Stemphylium botryosum)

Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: Ab Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens. (51-99 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.8 kg/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 2.4 kg/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 400 l/ha bis 600 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2004-04-23
Zulassungsende: 2025-08-31
Aufbrauchsfrist:

WEINREBE: KELTERTRAUBEN
Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: ES 75. (75 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.8 kg/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 6.4 kg/ha
max. Anzahl Behandlungen: 8
Wassermenge: l/ha bis 1600 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2004-04-23
Zulassungsende: 2025-08-31
Aufbrauchsfrist:

Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: ES 71. (71 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.6 kg/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 4.8 kg/ha
max. Anzahl Behandlungen: 8
Wassermenge: l/ha bis 1200 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2004-04-23
Zulassungsende: 2025-08-31
Aufbrauchsfrist:

Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: Bis vor der Blüte. ES 61. (00-59 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.6 kg/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 4.8 kg/ha
max. Anzahl Behandlungen: 8
Wassermenge: l/ha bis 800 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2004-04-23
Zulassungsende: 2025-08-31
Aufbrauchsfrist:

Phomopsis viticola

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: Bis vor der Blüte. Basisaufwand. (00-59 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.3 kg/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 2.4 kg/ha
max. Anzahl Behandlungen: 8
Wassermenge: l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2004-04-23
Zulassungsende: 2025-08-31
Aufbrauchsfrist:

Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: ES 61. (61 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.4 kg/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 3.2 kg/ha
max. Anzahl Behandlungen: 8
Wassermenge: l/ha bis 800 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2004-04-23
Zulassungsende: 2025-08-31
Aufbrauchsfrist:

Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: Bis vor der Blüte. Basisaufwand. (00-59 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.3 kg/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 2.4 kg/ha
max. Anzahl Behandlungen: 8
Wassermenge: l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2004-04-23
Zulassungsende: 2025-08-31
Aufbrauchsfrist:

Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: Basisaufwand.
max. Aufwandsmenge: 0.2 kg/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1.6 kg/ha
max. Anzahl Behandlungen: 8
Wassermenge: l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2004-04-23
Zulassungsende: 2025-08-31
Aufbrauchsfrist:

Phomopsis viticola

Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Stadium Kultur: Bis vor der Blüte. ES 61. (00-59 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.6 kg/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 4.8 kg/ha
max. Anzahl Behandlungen: 8
Wassermenge: l/ha bis 800 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2004-04-23
Zulassungsende: 2025-08-31
Aufbrauchsfrist:

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Delan WG

Wirkstoffe
Dithianon
Hersteller
BASF SE
Anwendungsgruppe
Fungizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Hopfen, Kernobst, Birne, Weinrebe, Pfirsich, Aprikose, Süßkirsche, Sauerkirsche, Spargel, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Stachelbeere
Zulassungsnummer
004424-00
Zugelassene Schaderreger
  • SCHORF
  • FALSCHER MEHLTAU: HOPFEN
  • KRÄUSELKRANKHEIT: PFIRSICH
  • BLATTBRÄUNE: KIRSCHE
  • SCHORF: KIRSCHE
  • SCHROTSCHUSSKRANKHEIT: STEINOBST
  • SPRÜHFLECKENKRANKHEIT: KIRSCHE
  • BLATTFLECKENKRANKHEIT: PAPRIKA
  • FALSCHER MEHLTAU: WEINREBE
  • SCHWARZFLECKENKRANKHEIT: WEINREBE
  • ROTER BRENNER: WEIN
  • BLATTFALLKRANKHEIT: JOHANNISBEERE
  • ROST-BLASEN: WEYMOUTHSKIEFER
Pictroogrammcode
GHS05, GHS06, GHS07, GHS08
Gefahrenhinweise
EUH066-WIEDERHOLTER KONTAKT KANN ZU SPRÖDER ODER RISSIGER HAUT FÜHREN.|EUH208-ENTHÄLT . KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H301-GIFTIG BEI VERSCHLUCKEN.|H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.|H318-VERURSACHT SCHWERE AUGENSCHÄDEN.|H330-LEBENSGEFAHR BEI EINATMEN.
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
Zulassungsende
31.08.2025
Zulassungsanfang
23.04.2004
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
FALSCHER MEHLTAU: HOPFEN, BLATTFLECKENKRANKHEIT: PAPRIKA, FALSCHER MEHLTAU: WEINREBE, ROTER BRENNER: WEIN, SCHWARZFLECKENKRANKHEIT: WEINREBE
Anwendungsbestimmungen
GEFAHR|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN134-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART TYPHLODROMUS PYRI (RAUBMILBE) EINGESTUFT.|NN180-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART TRICHOGRAMMA CACOECIAE (ERZWESPE) EINGESTUFT.|NN3842-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW604-DIE ANWENDUNGSBESTIMMUNG MIT DER EIN ABSTAND ZUM SCHUTZ VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN FESTGESETZT WURDE GILT NICHT IN DEN DURCH DIE ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE BESONDERS AUSGEWIESENEN GEBIETEN SOWEIT DIE ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE DORT DIE ANWENDUNG GENEHMIGT HAT.|NW605-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW605-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|NW607-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW607-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF1891-DAS WIEDERBETRETEN DER BEHANDELTEN FLÄCHEN/KULTUREN IST AM TAGE DER APPLIKATION NUR MIT DER PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNG MÖGLICH DIE FÜR DAS AUSBRINGEN DES MITTELS VORGEGEBEN IST. NACHFOLGEARBEITEN AUF/IN BEHANDELTEN FLÄCHEN/KULTUREN DÜRFEN G|SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS120-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEI AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.|WMFM9-WIRKUNGSMECHANISMUS (FRAC-GRUPPE): M9|WW750-DIE MAXIMALE ANZAHL DER ANWENDUNGEN IST AUS WIRKSTOFFSPEZIFISCHEN GRÜNDEN EINGESCHRÄNKT. AUSREICHENDE BEKÄMPFUNG IST DAMIT NICHT IN ALLEN FÄLLEN ZU ERWARTEN. GEGEBENENFALLS DESHALB ANSCHLIEßEND ODER IM WECHSEL MITTEL MIT ANDEREN WIRKSTOFFEN VER
Nur für den beruflichen Anwender!
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