Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Das Pflanzenschutz Set nach BVL-Richtlinie enthält eine vollständige Schutzausrüstung für den sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Alle Komponenten werden im praktischen Aufbewahrungskoffer geliefert.
Inhalt des Koffers: 1 x Chemikalienschutzoverall weiß in Größe XL, 1 x Ärmelschürze 150 cm, 1 x Chemikalienschutzhandschuhe rot in Größe 10, 1 x Halbmaske Force 8, 1 x Kombifilter-Paar A2-P3, 1 x Vollsichtbrille und 1 x Augenspülflasche 0,5 l
Anwenderhinweis
Anwenderhinweis
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Effigo
Wirkstoffe
Picloram, Clopyralid
Hersteller
Corteva Agriscience, Agrarbereich von DowDuPont
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Winterraps, Mais, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)
Zulassungsnummer
005866-00
Zugelassene Schaderreger
GÄNSEDISTEL: ACKER-
KRATZ-DISTEL: ACKER-
KAMILLE
FRANZOSENKRAUT: KLEINBLÜTIGES
NACHTSCHATTEN: SCHWARZER
HUNDSKAMILLE: ACKER-
EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER
KORNBLUME
Gefahrenhinweise
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
NN100-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZARTHROPODEN EINGESTUFT.
NW261-DAS MITTEL IST FISCHGIFTIG.
NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
VH373-IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF PICLORAM UND SEINER SALZE DARF DER GEHALT AN HEXACHLORBENZEN 50 MG/KG BEZOGEN AUF PICLORAM (SÄURE) NICHT ÜBERSTEIGEN.