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Ethosat 500

Artikel-Nr.
62100-00
Hersteller: Adama
  • 500 g/l Ethofumesat
  • Herbizid gegen Kletten-Labkraut und Vogelmiere in Rüben
  • Gute Dauerwirkung bei ausreichender Bodenfeuchte
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Ethosat 500 ist ein Herbizid gegen Kletten-Labkraut und Vogelmiere in Futter- und Zuckerrübe. Die Wirkung erfolgt sowohl über den Boden als auch über das Blatt. Das Herbizid bietet eine gute Dauerwirkung bei ausreichender Bodenfeuchte und ist ein Aufmischpartner zur Erhöhung des Ethofumesat Gehalts.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

Übersicht öffnen (Klick)
RÜBEN
Vogel-Sternmiere

Stadium Kultur: Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 8 Laubblätter entfaltet. Frühjahr, nach dem Auflaufen. (10-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.6 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1.8 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2024-01-09
Zulassungsende: 2032-10-31
Aufbrauchsfrist:

Kletten-Labkraut

Stadium Kultur: Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 8 Laubblätter entfaltet. Frühjahr, nach dem Auflaufen. (10-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.66 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1.98 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2024-01-09
Zulassungsende: 2032-10-31
Aufbrauchsfrist:

Vogel-Sternmiere

Stadium Kultur: Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 8 Laubblätter entfaltet. Frühjahr, nach dem Auflaufen. (10-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.66 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1.98 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2024-01-09
Zulassungsende: 2032-10-31
Aufbrauchsfrist:

Kletten-Labkraut

Stadium Kultur: Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 8 Laubblätter entfaltet. Frühjahr, nach dem Auflaufen. (10-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.6 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1.8 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2024-01-09
Zulassungsende: 2032-10-31
Aufbrauchsfrist:

ZUCKERRÜBE
Vogel-Sternmiere

Stadium Kultur: Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 8 Laubblätter entfaltet. Frühjahr, nach dem Auflaufen. (10-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.66 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1.98 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2024-01-09
Zulassungsende: 2032-10-31
Aufbrauchsfrist:

Kletten-Labkraut

Stadium Kultur: Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 8 Laubblätter entfaltet. Frühjahr, nach dem Auflaufen. (10-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.66 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1.98 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2024-01-09
Zulassungsende: 2032-10-31
Aufbrauchsfrist:

Kletten-Labkraut

Stadium Kultur: Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 8 Laubblätter entfaltet. Frühjahr, nach dem Auflaufen. (10-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.6 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1.8 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2024-01-09
Zulassungsende: 2032-10-31
Aufbrauchsfrist:

Vogel-Sternmiere

Stadium Kultur: Von Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 8 Laubblätter entfaltet. Frühjahr, nach dem Auflaufen. (10-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.6 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1.8 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: 100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2024-01-09
Zulassungsende: 2032-10-31
Aufbrauchsfrist:

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Ethosat 500

Wirkstoffe
Ethofumesat
Hersteller
ADAMA Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Zuckerrübe, Futterrübe
Zulassungsnummer
00A818-00
Piktogrammcode
GHS09
Gefahrenhinweise
EUH208-ENTHÄLT . KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H410-SEHR GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN MIT LANGFRISTIGER WIRKUNG.
Signalword
ACHTUNG
Sicherheitshinweise
P391-VERSCHÜTTETE MENGEN AUFNEHMEN.
Zulassungsende
31.10.2032
Zulassungsanfang
09.01.2024
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
STERNMIERE: VOGEL-, LABKRAUT: KLETTEN-
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NG402-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|NG403-KEINE ANWENDUNG AUF GEDRAINTEN FLÄCHEN ZWISCHEN DEM 1. NOVEMBER UND DEM 15. MÄRZ.|NG404-ZWISCHEN BEHANDELTEN FLÄCHEN MIT EINER HANGNEIGUNG VON ÜBER 2 % UND OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDER ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER - MUSS EIN MIT EINER GESCHLOSSENEN PFLANZENDECKE BEWACHSENER|NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NT102-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEI|NT140-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS BEI EINER AUSBRINGUNG MIT EINER WASSERAUFWANDMENGE VON WENIGER ALS 150 L/HA MIT EINEM FELDSPRITZGERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICHNIS VERLUSTMINDERNDE GERÄTE DER ERSTEN BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE EINTRAGUNG DER GEP|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SF282-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEIM MANUELLEN ENTFERNEN VON SCHOSSERRÜBEN EIN T-SHIRT EINE LANGE ARBEITSHOSE UND FESTES SCHUHWERK GETRAGEN WERDEN.|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMH15-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 15|WP775-UNTER UNGÜNSTIGEN WITTERUNGSBEDINGUNGEN SIND SCHÄDEN AN FOLGEKULTUREN INSBESONDERE WINTERGETREIDE MÖGLICH.
Nur für den beruflichen Anwender!
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