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Das Insektizid Exirel®* hat eine Zulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwendung gegen den Rapserdfloh in Winterraps erhalten. Die Genehmigung gilt ab dem 14. August bis zum 11. Dezember 2025 für eine Dauer von 120 Tagen. Die Notfallzulassung von Exirel®* mit dem Wirkstoff Cyazypyr ermöglicht den Einsatz einer neuen Wirkstoffgruppe zur Spritzanwendung im Raps zur Kontrolle von Adulten und Larven des Rapsflohs. Die Formulierung von Exirel®* wurde speziell für die translaminare und lokalsystemische Verteilung im Blatt und Stängel entwickelt. Der Wirkstoff wird von den Insekten überwiegend über Fraß und teilweise über Kontakt aufgenommen, sodass ein rascher Fressstopp erfolgt.
Aufwandmenge Exirel®* (Chemienova):0,4 l/ha in mind. 200 L Wasser/ha
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.