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Fox

Artikel-Nr.
62510-00
Hersteller: Adama
  • 480 g/l Bifenox
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Fox ist ein flüssiges Herbizid gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Wintergetreide (außer Winterhafer), in Gräsern (zur Saatguterzeugung) im Nachauflauf/im Frühjahr und im Herbst und im Winterraps im Nachauflauf/im Herbst. Die Wirkung erfolgt über das Blatt und wird durch hohe Lichtintensität und Stoffwechselaktivität verstärkt.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

N
Spezifikationen

Spezifikationen Fox

Wirkstoffe
Bifenox
Hersteller
ADAMA Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Gräser, Winterraps
Zulassungsnummer
024193-00
Zugelassene Schaderreger
  • EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER
  • STIEFMÜTTERCHEN: ACKER-
  • TAUBNESSEL: PURPURROTE
  • TAUBNESSEL: STENGELUMFASSENDE
Pictroogrammcode
N,
Gefahrenhinweise
    Sicherheitshinweise
    • S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
    • S57-ZUR VERMEIDUNG EINER KONTAMINATION DER UMWELT GEEIGNETEN BEHÄLTER VERWENDEN
    • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
    Zulassungsende
    31.12.2023
    Zulassungsanfang
    20.07.2006
    Zulassungsstatus
    Zugelassen
    Zugelassene Schaderreger
    EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER, STIEFMÜTTERCHEN: ACKER-, TAUBNESSEL: PURPURROTE, TAUBNESSEL: STENGELUMFASSENDE
    Anwendungsbestimmungen
    • ACHTUNG
    • UMWELTGEFÄHRLICH-N
    • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
    • NN130-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ARTEN PARDOSA AMENTATA UND PALUSTRIS (WOLFSPINNEN) EINGESTUFT.
    • NN160-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART ALEOCHARA BILINEATA (KURZFLÜGELKÄFER) EINGESTUFT.
    • NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.
    • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
    • NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
    • NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
    • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
    • SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
    • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
    • SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
    • SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
    • SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.
    • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
    • SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.
    • SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.
    • SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • VH357-DER GEHALT AN 24-DICHLORPHENOL IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF BIFENOX DARF 3 G/KG NICHT ÜBERSCHREITEN.
    • VH358-DER GEHALT AN 24-DICHLORANISOL IM TECHNISCHEN WIRKSTOFF BIFENOX DARF 6 G/KG NICHT ÜBERSCHREITEN.
    • WME-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): E
    Nur für den beruflichen Anwender!
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