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Harmony SX

Artikel-Nr.
63160-01
Hersteller: Cheminova
  • 480,6 g/kg Thifensulfuron
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Harmony SX ist ein Herbizid gegen Unkräuter im Mais sowie gegen Ampferarten auf Wiesen und Weiden. Es ist das einzige Herbizid mit Kleeschonung im Grünland. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Darüber hinaus ist es flexibel mischbar.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Harmony SX

Wirkstoffe
Thifensulfuron
Hersteller
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Mais, Wiesen, Weiden, Sojabohne, Stilllegungsflächen, Miscanthus
Zulassungsnummer
005950-00
Zugelassene Schaderreger
  • AMPFER
  • EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER
  • HUNDSKAMILLE: ACKER-
  • FUCHSSCHWANZ
  • HOHLZAHN
  • STERNMIERE: VOGEL-
Gefahrenhinweise
    Sicherheitshinweise
    • S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
    • S57-ZUR VERMEIDUNG EINER KONTAMINATION DER UMWELT GEEIGNETEN BEHÄLTER VERWENDEN
    • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
    Zulassungsende
    30.06.2022
    Zulassungsanfang
    20.06.2010
    Zulassungsstatus
    Zugelassen
    Zugelassene Schaderreger
    AMPFER, EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER, HUNDSKAMILLE: ACKER-, FUCHSSCHWANZ, HOHLZAHN, STERNMIERE: VOGEL-
    Anwendungsbestimmungen
    • UMWELTGEFÄHRLICH-N
    • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
    • NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.
    • NN170-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART CHRYSOPERLA CARNEA (FLORFLIEGE) EINGESTUFT.
    • NN1842-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.
    • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
    • NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
    • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
    • NW642-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG (§ 6 ABSATZ 2 PFLSCHG). UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN E
    • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
    • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
    • WH951-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST AUF DAS RESISTENZRISIKO HINZUWEISEN. INSBESONDERE SIND MAßNAHMEN FÜR EIN GEEIGNETES RESISTENZMANAGEMENT ANZUGEBEN.
    Nur für den beruflichen Anwender!
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