• ATR Dänemark
  • ATR Polen
  • Eigene Produktion
  • Kompetente Beratung
  • Regional vor Ort
  • Schnelle und zuverlässige Lieferung

Harmony SX

Artikel-Nr.
63160-01
Hersteller: Cheminova
  • 480,6 g/kg Thifensulfuron
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Harmony SX ist ein Herbizid gegen Unkräuter im Mais sowie gegen Ampferarten auf Wiesen und Weiden. Es ist das einzige Herbizid mit Kleeschonung im Grünland. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Darüber hinaus ist es flexibel mischbar.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

Übersicht öffnen (Klick)
WIESE
Ampfer-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst.
max. Aufwandsmenge: 0.375 g/l
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1.125 g/l
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: -
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Ampfer-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst.
max. Aufwandsmenge: 0.15 g/l
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.45 g/l
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: -
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Ampfer-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst.
max. Aufwandsmenge: 1.12 g/l
max. Aufwandsmenge pro Saison : 3.36 g/l
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: -
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Ampfer-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst. Nicht im Ansaatjahr.
max. Aufwandsmenge: 45 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 45 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

WEIDE
Ampfer-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst.
max. Aufwandsmenge: 0.15 g/l
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.45 g/l
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: -
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Ampfer-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst. Nicht im Ansaatjahr.
max. Aufwandsmenge: 45 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 45 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Ampfer-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst.
max. Aufwandsmenge: 1.12 g/l
max. Aufwandsmenge pro Saison : 3.36 g/l
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: -
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Ampfer-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst.
max. Aufwandsmenge: 0.375 g/l
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1.125 g/l
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: -
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

MAIS
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Stadium Kultur: Von 1. Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten bis 6. Laubblatt entfaltet. Nach dem Auflaufen, Frühjahr. (10-16 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 15 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

SOJABOHNE
Vogel-Sternmiere

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 2. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Kamille-Arten

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 2. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Vogel-Sternmiere

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 1. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Hohlzahn-Arten

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 1. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Acker-Hundskamille

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 1. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Kamille-Arten

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 1. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Amarant-Arten

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 2. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Acker-Hundskamille

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 2. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Amarant-Arten

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 1. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Hohlzahn-Arten

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 2. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

CHINASCHILF RIESEN-
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Stadium Kultur: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Frühjahr, nach dem Auflaufen. (12-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 15 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

NICHTKULTURLAND
Ampfer-Arten

Anwendungszeitpunkt: Im Rosettenstadium von Ampfer-Arten.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode (Mai bis August).
max. Aufwandsmenge: 45 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 45 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2006-10-17
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Harmony SX

Wirkstoffe
Thifensulfuron
Hersteller
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Mais, Wiesen, Weiden, Sojabohne, Stilllegungsflächen, Miscanthus
Zulassungsnummer
005950-00
Zugelassene Schaderreger
  • AMPFER
  • EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER
  • HUNDSKAMILLE: ACKER-
  • FUCHSSCHWANZ
  • HOHLZAHN
  • STERNMIERE: VOGEL-
Pictroogrammcode
GHS09
Gefahrenhinweise
EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H410-SEHR GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN MIT LANGFRISTIGER WIRKUNG.
Signalword
ACHTUNG
Sicherheitshinweise
P391-VERSCHÜTTETE MENGEN AUFNEHMEN.
Zulassungsende
30.06.2025
Zulassungsanfang
17.10.2006
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
AMPFER, EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER, STERNMIERE: VOGEL-, KAMILLE, HOHLZAHN, HUNDSKAMILLE: ACKER-, FUCHSSCHWANZ
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.|NN170-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART CHRYSOPERLA CARNEA (FLORFLIEGE) EINGESTUFT.|NN1842-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.|NT101-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NT103-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW605-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|NW642-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG (§ 6 ABSATZ 2 PFLSCHG). UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN E|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|VV603-KEINE VERWENDUNG BEHANDELTER PFLANZEN ALS GRÜNFUTTER.|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WH951-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST AUF DAS RESISTENZRISIKO HINZUWEISEN. INSBESONDERE SIND MAßNAHMEN FÜR EIN GEEIGNETES RESISTENZMANAGEMENT ANZUGEBEN.|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMH2-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 2|WP734-SCHÄDEN AN DER KULTURPFLANZE MÖGLICH.
Nur für den beruflichen Anwender!
{{{text}}}