• ATR Dänemark
  • ATR Polen
  • Eigene Produktion
  • Kompetente Beratung
  • Regional vor Ort
  • Schnelle und zuverlässige Lieferung

Hoestar Super

Artikel-Nr.
63215-01
Hersteller: Bayer
  • 125 g/kg Amidosulfuron, 11,6 g/kg Iodosulfuron
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Hoestar Super ist ein Herbizid gegen Acker-Kratzdistel und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Winter- und Sommergetreide (außer Hafer und Mais) im Nachauflauf Frühjahr sowie in Ziergehölzen. Die Wirkung von Hoestar Super ist weitgehend unabhängig von der Witterung. Bei früher Anwendung können auch in der Keimung befindliche Unkräuter beim Auflauf erfasst werden.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Hoestar Super

Wirkstoffe
Amidosulfuron, Iodosulfuron
Hersteller
Bayer CropScience Deutschland GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Triticale, Sommerweichweizen, Sommerhartweizen, Sommergerste, Ziergehölze
Zulassungsnummer
024778-00
Zugelassene Schaderreger
  • KRATZ-DISTEL: ACKER-
  • EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER
  • LABKRAUT: KLETTEN-
Gefahrenhinweise
    Sicherheitshinweise
    • S02-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN
    • S13-VON NAHRUNGSMITTELN GETRÄNKEN UND FUTTERMITTELN FERNHALTEN
    • S35-ABFÄLLE UND BEHÄLTER MÜSSEN IN GESICHERTER WEISE BESEITIGT WERDEN
    • S36/37/39-BEI DER ARBEIT GEEIGNETE SCHUTZKLEIDUNG SCHUTZHANDSCHUHE UND SCHUTZBRILLE/GESICHTSSCHUTZ TRAGEN
    • S57-ZUR VERMEIDUNG EINER KONTAMINATION DER UMWELT GEEIGNETEN BEHÄLTER VERWENDEN
    • S62-BEI VERSCHLUCKEN KEIN ERBRECHEN HERBEIFÜHREN. SOFORT ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN UND VERPACKUNG ODER DIESES ETIKETT VORZEIGEN
    • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
    • SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    Zulassungsende
    01.10.2022
    Zulassungsanfang
    20.10.2006
    Zulassungsstatus
    Zugelassen
    Zugelassene Schaderreger
    KRATZ-DISTEL: ACKER-, EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER, LABKRAUT: KLETTEN-
    Anwendungsbestimmungen
    • GESUNDHEITSSCHÄDLICH-XN
    • UMWELTGEFÄHRLICH-N
    • NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
    • NN130-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ARTEN PARDOSA AMENTATA UND PALUSTRIS (WOLFSPINNEN) EINGESTUFT.
    • NN160-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART ALEOCHARA BILINEATA (KURZFLÜGELKÄFER) EINGESTUFT.
    • NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.
    • NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
    • NW263-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHNÄHRTIERE.
    • NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
    • NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
    • R36-REIZT DIE AUGEN
    • R65-GESUNDHEITSSCHÄDLICH: KANN BEIM VERSCHLUCKEN LUNGENSCHÄDEN VERURSACHEN.
    • SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
    • SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • SS210-STANDARDSCHUTZANZUG (PFLANZENSCHUTZ) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
    • WH951-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST AUF DAS RESISTENZRISIKO HINZUWEISEN. INSBESONDERE SIND MAßNAHMEN FÜR EIN GEEIGNETES RESISTENZMANAGEMENT ANZUGEBEN.
    Nur für den beruflichen Anwender!
    {{{text}}}