Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Jaguar ist ein Insektizid zur Bekämpfung von beißenden und saugenden Insekten in Getreide (Weizen, Gerste, Hafer), Raps, Kartoffeln, Zucker- und Futterrüben und im Gemüsebau. Die starke Kontakt- und Fraßwirkung setzt schnell nach der Anwendung ein. Da der Wirkstoff nicht systemisch in der Pflanze verteilt wird, ist unbedingt auf die gründliche Benetzung befallener Pflanzenteile zu achten. Die hohe Sonnenlichtstabilität garantiert eine zuverlässige Dauerwirkung.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Jaguar LS
Wirkstoffe
lambda Cyhalothrin
Hersteller
Plantan GmbH
Anwendungsgruppe
Insektizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NB6623-DAS MITTEL DARF IN MISCHUNG MIT FUNGIZIDEN AUS DER GRUPPE DER ERGOSTEROL-BIOSYNTHESE-HEMMER AN BLÜHENDEN PFLANZEN UND AN PFLANZEN DIE VON BIENEN BEFLOGEN WERDEN NUR ABENDS NACH DEM TÄGLICHEN BIENENFLUG BIS 23:00 UHR ANGEWENDET WERDEN ES SEI DE
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
NN400-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZORGANISMEN EINGESTUFT.
NN410-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN VON BESTÄUBERINSEKTEN EINGESTUFT. ANWENDUNGEN DES MITTELS IN DIE BLÜTE SOLLTEN VERMIEDEN WERDEN ODER INSBESONDERE ZUM SCHUTZ VON WILDBIENEN IN DEN ABENDSTUNDEN ERFOLGEN.
NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
R22-GESUNDHEITSSCHÄDLICH BEIM VERSCHLUCKEN
R26-SEHR GIFTIG BEIM EINATMEN
R42-SENSIBILISIERUNG DURCH EINATMEN MÖGLICH
SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
SB193-DAS PFLANZENSCHUTZMITTEL KANN BEI KONTAKT MIT DER HAUT (INSBESONDERE DES GESICHTES) EIN BRENNEN ODER EIN KRIBBELN HERVORRUFEN OHNE DASS ÄUßERLICH REIZERSCHEINUNGEN SICHTBAR WERDEN. DAS AUFTRETEN DIESER STOFFWIRKUNGEN MUSS ALS WARNHINWEIS ANGES
SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
SS2202-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG DES ANWENDUNGSFERTIGEN MITTELS.
SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.