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Für Pflanzenschutzmittel, die nur an berufliche Anwender abgegeben werden dürfen, ist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 PflSchG zum Kauf ein Sachkundenachweis im Scheckkartenformat erforderlich. Bei BAT Agrar ist jedes sachkundepflichtige Pflanzenschutzmittel explizit mit dem Hinweis „Nur für den beruflichen Anwender!“ gekennzeichnet. Wenn Sie ein Pflanzenschutzmittel, das einen Sachkundenachweis erfordert, erwerben möchten, müssen Sie uns eine Kopie Ihres Sachkundenachweises und Ihres Personalausweises zukommen lassen. Wie dieses funktioniert, sehen Sie hier.
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in einem Käuferinformationsblatt einige Informationen zur Abgabe und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Versand- und Internethandel zusammengestellt. Wir bitten Sie, die zusammengestellten Käuferinformationen vor dem Erwerb von Pflanzenschutzmitteln genau zu lesen:
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln muss streng nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Das gilt auch für die übersandten Pflanzenschutzmittel. Insbesondere sind die Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu beachten. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Deshalb ist BAT Agrar als Versandhändler verpflichtet, alle Erwerber über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – insbesondere über Verbote und Beschränkungen – zu unterrichten.
Die Pflanzenschutzmittel dürfen nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung angewandt werden. Führen Sie nur die darin aufgeführten Anwendungen durch, d.h. halten Sie sich streng an die genannten Anwendungsgebiete, Aufwandmengen, Anwendungsbestimmungen/Auflagen und Vorsichtsmaßnahmen. Auf folgende Verbote bzw. Beschränkungen wird gesondert hingewiesen:
Für weitere Fragen erreichen Sie uns unter info@bat-agrar.de oder Sie wenden sich direkt an den Pflanzenschutzdienst in Ihrem Bundesland. Informationen finden Sie in der Rubrik „Service“ unter: www.wasser-und-pflanzenschutz.de. Informationen zu zugelassenen Pflanzenschutzmitteln finden Sie darüber hinaus auf der Seite des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter www.bvl.bund.de.