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Lupus SX Mais

Artikel-Nr.
64080-00
Hersteller: Cheminova
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Lupus SX Mais ist ein Herbizid zur Bekämpfung einjähriger zweikeimblättriger Unkräuter und insbesondere Knötericharten und Kamille in Mais im Nachauflauf.

Der enthaltene Wirkstoff Thifensulfuron wird von den Pflanzen überwiegend über die Blätter aufgenommen und sehr schnell in der Pflanze verteilt. In den Pflanzen hemmt der Wirkstoff das Enzym Acetolactat-Synthase (ALS). Dadurch wird das Wachstum in den Vegetationspunkten gehemmt ud es beginnt der Absterbeprozess, der sich über mehrere Wochen, unabhängig von der Unkrautart und den Umweltbedingungen, erstrecken kann.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

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WIESE
Ampfer-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst.
max. Aufwandsmenge: 0.375 g/l
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1.125 g/l
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: -
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Ampfer-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst. Nicht im Ansaatjahr.
max. Aufwandsmenge: 45 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 45 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Ampfer-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst.
max. Aufwandsmenge: 1.12 g/l
max. Aufwandsmenge pro Saison : 3.36 g/l
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: -
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Ampfer-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst.
max. Aufwandsmenge: 0.15 g/l
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.45 g/l
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: -
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

WEIDE
Ampfer-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst.
max. Aufwandsmenge: 0.15 g/l
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.45 g/l
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: -
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Ampfer-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst. Nicht im Ansaatjahr.
max. Aufwandsmenge: 45 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 45 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Ampfer-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst.
max. Aufwandsmenge: 0.375 g/l
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1.125 g/l
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: -
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Ampfer-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode, Frühjahr bis Herbst.
max. Aufwandsmenge: 1.12 g/l
max. Aufwandsmenge pro Saison : 3.36 g/l
max. Anzahl Behandlungen: 3
Wassermenge: -
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

MAIS
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Stadium Kultur: Von 1. Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten bis 6. Laubblatt entfaltet. Nach dem Auflaufen, Frühjahr. (10-16 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 15 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

SOJABOHNE
Hohlzahn-Arten

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 1. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Amarant-Arten

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 2. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Hohlzahn-Arten

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 2. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Acker-Hundskamille

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 1. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Kamille-Arten

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 2. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Acker-Hundskamille

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 2. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Kamille-Arten

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 1. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Vogel-Sternmiere

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 1. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Vogel-Sternmiere

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 2. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Amarant-Arten

Anwendungszeitpunkt: Zeitpunkt 1: bis BBCH 12 Zeitpunkt 2: bis BBCH 14.
Stadium Kultur: Bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Nach dem Auflaufen. Zeitpunkt 1. (10-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 7.5 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 2
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

CHINASCHILF RIESEN-
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Stadium Kultur: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet. Frühjahr, nach dem Auflaufen. (12-14 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 15 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 15 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

NICHTKULTURLAND
Ampfer-Arten

Anwendungszeitpunkt: Im Rosettenstadium von Ampfer-Arten.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode (Mai bis August).
max. Aufwandsmenge: 45 g/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 45 g/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-11-22
Zulassungsende: 2025-06-30
Aufbrauchsfrist:

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Lupus SX Mais

Wirkstoffe
Thifensulfuron
Hersteller
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Mais, Wiesen, Weiden, Sojabohne, Stillegungsflächen, Miscanthus
Zulassungsnummer
005950-60
Pictroogrammcode
GHS09
Gefahrenhinweise
EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H410-SEHR GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN MIT LANGFRISTIGER WIRKUNG.
Signalword
ACHTUNG
Sicherheitshinweise
P391-VERSCHÜTTETE MENGEN AUFNEHMEN.
Zulassungsende
30.06.2025
Zulassungsanfang
22.11.2021
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
AMPFER, EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER, HOHLZAHN, FUCHSSCHWANZ, HUNDSKAMILLE: ACKER-, STERNMIERE: VOGEL-
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN165-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART POECILUS CUPREUS (LAUFKÄFER) EINGESTUFT.|NN170-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART CHRYSOPERLA CARNEA (FLORFLIEGE) EINGESTUFT.|NN1842-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN DER ART APHIDIUS RHOPALOSIPHI (BRACKWESPE) EINGESTUFT.|NT101-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NT103-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW605-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FLÄCHEN IN NACHBARSCHAFT VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WASSERFÜHRENDER OBERFLÄCHENGEWÄSSER - MUSS MIT EINEM GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW606-EIN VERZICHT AUF DEN EINSATZ VERLUSTMINDERNDER TECHNIK IST NUR MÖGLICH WENN BEI DER ANWENDUNG DES MITTELS MINDESTENS UNTEN GENANNTER ABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN - AUSGENOMMEN NUR GELEGENTLICH WASSERFÜHRENDE ABER EINSCHLIEßLICH PERIODISCH WA|NW642-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG (§ 6 ABSATZ 2 PFLSCHG). UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN E|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|VV603-KEINE VERWENDUNG BEHANDELTER PFLANZEN ALS GRÜNFUTTER.|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WH951-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST AUF DAS RESISTENZRISIKO HINZUWEISEN. INSBESONDERE SIND MAßNAHMEN FÜR EIN GEEIGNETES RESISTENZMANAGEMENT ANZUGEBEN.|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMH2-WIRKUNGSMECHANISMUS-GRUPPE (HRAC/WSSA-KODE): 2|WP734-SCHÄDEN AN DER KULTURPFLANZE MÖGLICH.
Nur für den beruflichen Anwender!
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