• ATR Dänemark
  • ATR Polen
  • Eigene Produktion
  • Kompetente Beratung
  • Regional vor Ort
  • Schnelle und zuverlässige Lieferung

Mais Banvel Flüssig

Artikel-Nr.
61688-01
Hersteller: Syngenta
  • 480 g/l Dicamba
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Mais Banvel Flüssig ist ein Nachauflauf-Herbizid gegen Winde-Arten, Winden-Knöterich, Gänsefuß-Arten und anderen Unkräutern in Mais sowie auf Wiesen und Weiden. Der Wirkstoff Dicamba verteilt sich in der ganzen Pflanze und entfaltet seine Wirkung systemisch. Er ist wasserlöslich und wird schnell aufgenommen. Warme, wachstumsfördernde Witterung beschleunigt den Absterbeprozess. Bis zum Eintreten der herbiziden Wirkung benötigen die Pflanzen mehrere Tage aktives Wachstum.

Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:

Übersicht öffnen (Klick)
WIESE
Zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungszeitpunkt: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode. Nicht im Ansaatjahr.
max. Aufwandsmenge: 1 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-01-29
Zulassungsende: 2026-12-31
Aufbrauchsfrist:

WEIDE
Zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungszeitpunkt: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode. Nicht im Ansaatjahr.
max. Aufwandsmenge: 1 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-01-29
Zulassungsende: 2026-12-31
Aufbrauchsfrist:

MAIS
Gemeine Zaunwinde

Anwendungszeitpunkt: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.
Stadium Kultur: Von 3. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet. Nach dem Auflaufen, Frühjahr. (13-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.6 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-01-29
Zulassungsende: 2026-12-31
Aufbrauchsfrist:

Acker-Kratzdistel

Anwendungszeitpunkt: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.
Stadium Kultur: Von 3. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet. Nach dem Auflaufen, Frühjahr. (13-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.6 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-01-29
Zulassungsende: 2026-12-31
Aufbrauchsfrist:

Amarant-Arten

Anwendungszeitpunkt: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.
Stadium Kultur: Von 3. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet. Nach dem Auflaufen, Frühjahr. (13-18 BBCH)
max. Aufwandsmenge: 0.6 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-01-29
Zulassungsende: 2026-12-31
Aufbrauchsfrist:

ZIER- UND SPORTRASEN
Zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungszeitpunkt: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode.
max. Aufwandsmenge: 1 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 1 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-01-29
Zulassungsende: 2026-12-31
Aufbrauchsfrist:

Zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Spitz-Wegerich, Wiesen-Löwenzahn, Gemeine Braunelle

Anwendungszeitpunkt: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet.
Stadium Kultur: Während der Vegetationsperiode. Nicht im Ansaatjahr.
max. Aufwandsmenge: 0.375 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison : 0.375 l/ha
max. Anzahl Behandlungen: 1
Wassermenge: 200 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage): -
Zulassungsanfang: 2021-01-29
Zulassungsende: 2026-12-31
Aufbrauchsfrist:

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Spezifikationen

Spezifikationen Mais Banvel Flüssig

Wirkstoffe
Dicamba
Hersteller
Syngenta Agro GmbH
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Mais, Wiesen, Weiden, Rasen, Landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen
Zulassungsnummer
00A076-60
Pictroogrammcode
GHS07, GHS09
Gefahrenhinweise
EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H319-VERURSACHT SCHWERE AUGENREIZUNG.
Sicherheitshinweise
SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.|SE110-DICHT ABSCHLIEßENDE SCHUTZBRILLE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
Zulassungsende
31.12.2026
Zulassungsanfang
29.01.2021
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
PFLANZEN: DIKOTYLE SCHAD-, ZAUNWINDE: GEMEINE, KRATZ-DISTEL: ACKER-, FUCHSSCHWANZ
Anwendungsbestimmungen
ACHTUNG|NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN2001-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACH SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN3002-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NS660-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS AUF FREILANDFLÄCHEN DIE NICHT LANDWIRTSCHAFTLICH FORSTWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZT WERDEN IST NUR MIT EINER GENEHMIGUNG DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE ZULÄSSIG. ZU DIESEN FLÄCHEN GEHÖREN ALLE NICHT DURCH GEBÄUDE|NT102-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NT103-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.|WMO-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): O|WP734-SCHÄDEN AN DER KULTURPFLANZE MÖGLICH.|WW742-DAS MITTEL BESITZT KEINE NACHHALTIGE WIRKUNG GEGEN AUSDAUERNDE UNKRÄUTER.
Nur für den beruflichen Anwender!
{{{text}}}