Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Milestone ist ein Herbizid gegen Ungräser (einschließlich resistenter Biotypen), Ausfallgetreide und Unkräuter wie Kamille-Arten (einschließlich resistenter Biotypen), Kornblume, Klatschmohn und Vogelmiere in Winterraps im Nachauflauf im Spätherbst und Winter (bis Februar). Die Wirkung, vor allem gegen Gräser, wird erst mit Beginn der Vegetation im Frühjahr sichtbar wenn die Vegetationskegel absterben und die Pflanzen nicht mehr weiterwachsen.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
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RAPS
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungszeitpunkt:
Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Stadium Kultur:
Ab 4. Laubblatt entfaltet. Nach dem Auflaufen, Spätherbst bis Winter, November bis Februar. (14-99 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
1.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.5 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
200 l/ha bis 300 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2014-09-10
Zulassungsende:
2026-01-01
Aufbrauchsfrist:
Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Anwendungszeitpunkt:
Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Stadium Kultur:
Ab 4. Laubblatt entfaltet. Nach dem Auflaufen, Spätherbst bis Winter, November bis Februar. (14-99 BBCH)
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Milestone
Wirkstoffe
Aminopyralid, Propyzamid
Hersteller
Corteva Agriscience, Agrarbereich von DowDuPont
Anwendungsgruppe
Herbizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Kultur (Name)
Winterraps
Zulassungsnummer
007726-00
Zugelassene Schaderreger
GRÄSER: ANNÜLLE
EINJÄHRIGE ZWEIKEIMBLÄTTRIGE UNKRÄUTER
Pictroogrammcode
GHS08, GHS09
Gefahrenhinweise
EUH208-ENTHÄLT . KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H351-KANN VERMUTLICH KREBS ERZEUGEN .|H400-SEHR GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN.|H410-SEHR GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN MIT LANGFRISTIGER WIRKUNG.
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN1001-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NN2002-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACH SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NT101-DIE ANWENDUNG DES MITTELS MUSS IN EINER BREITE VON MINDESTENS 20 M ZU ANGRENZENDEN FLÄCHEN (AUSGENOMMEN LANDWIRTSCHAFTLICH ODER GÄRTNERISCH GENUTZTE FLÄCHEN STRAßEN WEGE UND PLÄTZE) MIT EINEM VERLUSTMINDERNDEN GERÄT ERFOLGEN DAS IN DAS VERZEICH|NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.|NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.|NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.|SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.|SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|VV215-BEHANDELTEN GRÜNRAPS NICHT VERFÜTTERN.|WH9161-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER AUFZUNEHMEN DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN SOWIE EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN FÜR DIE DER VORGE|WMK1-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): K1|WMO-WIRKUNGSMECHANISMUS (HRAC-GRUPPE): O|WP682-2-EINSTREU DAS VON MIT DEM MITTEL BEHANDELTEN FLÄCHEN STAMMT SOWIE GÜLLE JAUCHE MIST ODER KOMPOST VON TIEREN DEREN EINSTREU VON BEHANDELTEN FLÄCHEN STAMMT DARF NUR IM EIGENEN BETRIEB VERWENDET WERDEN.|WP683-2-GÜLLE JAUCHE MIST ODER KOMPOST VON TIEREN DEREN EINSTREU VON MIT DEM MITTEL BEHANDELTEN FLÄCHEN STAMMT DARF NUR AUF GRÜNLAND ZU GETREIDE ODER MAIS AUSGEBRACHT WERDEN. BEI ALLEN ANDEREN KULTUREN SIND SCHÄDIGUNGEN NICHT AUSZUSCHLIEßEN.|WP685-1-BEI VORZEITIGEM UMBRUCH SIND SCHÄDEN AN NACHGEBAUTEN KULTUREN MÖGLICH. ES KÖNNEN NUR MAIS SOMMERRAPS UND KOHLARTEN NACHGEBAUT WERDEN.|WP711-SCHÄDEN AN NACHGEBAUTEN ZWEIKEIMBLÄTTRIGEN ZWISCHENFRÜCHTEN MÖGLICH.|WP734-SCHÄDEN AN DER KULTURPFLANZE MÖGLICH.|WP740-VORSICHT BEI BENACHBART WACHSENDEN KULTURPFLANZEN DA SCHÄDEN MÖGLICH.