• ATR Dänemark
  • ATR Polen
  • Eigene Produktion
  • Kompetente Beratung
  • Regional vor Ort
  • Schnelle und zuverlässige Lieferung

Minecto one

Artikel-Nr.
64452-00
Hersteller: Syngenta
  • 400 g/kg Cyantraniliprole
Produktbeschreibung

Produktbeschreibung

Minecto One ist ein Insektizid für den Einsatz in Gemüsekulturen und Kernobst. Der Wirkstoff Cyantraniliprole wird systemisch und translaminar in der Pflanze verlagert. Die Aufnahme des Wirkstoffs durch den Schaderreger erfolgt über Fraß- und Saugtätigkeit, teilweise auch durch Kontakt. Unabhängig von der Temperatur tritt ein rascher Fraßstopp mit langanhaltender Wirkung ein.

Anwenderhinweis

Anwenderhinweis

Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

Spezifikationen

Spezifikationen Minecto one

Wirkstoffe
Cyantraniliprole
Hersteller
Syngenta Agro GmbH
Anwendungsgruppe
Insektizid
Bienengefährlichkeit Einstufung
B1
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Kultur (Name)
Kernobst, Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte, Blumenkohl, Kopfkohl, Buschbohne, Erbse, Möhre, Wurzel- und Knollengemüse
Zulassungsnummer
008589-00
Zugelassene Schaderreger
  • SCHMETTERLINGSRAUPEN
  • ZÜNSLER: HIRSE-
  • FLIEGE: SCHNAUZENWURZEL-
  • MOTTE: GEMÜSE-
  • WICKLER
  • BLATTMINIERENDE INSEKTEN
  • BLÜTENSTECHER: APFEL-
  • WICKLER: OLIVENBRAUNER ERBSEN-
  • BLASENFUSS: TABAK-
  • FLIEGE: MÖHREN-
  • FRUCHTFLIEGEN-ARTEN
Gefahrenhinweise
    Sicherheitshinweise
    • SB001-JEDEN UNNÖTIGEN KONTAKT MIT DEM MITTEL VERMEIDEN. MISSBRAUCH KANN ZU GESUNDHEITSSCHÄDEN FÜHREN.
    Zulassungsende
    14.09.2027
    Zulassungsanfang
    18.12.2019
    Zulassungsstatus
    Zugelassen
    Zugelassene Schaderreger
    SCHMETTERLINGSRAUPEN, ZÜNSLER: HIRSE-, FLIEGE: SCHNAUZENWURZEL-, MOTTE: GEMÜSE-, WICKLER, BLATTMINIERENDE INSEKTEN, BLÜTENSTECHER: APFEL-, WICKLER: OLIVENBRAUNER ERBSEN-, BLASENFUSS: TABAK-, FLIEGE: MÖHREN-, FRUCHTFLIEGEN-ARTEN
    Anwendungsbestimmungen
    • ACHTUNG
    • EB001-2-SP 1: MITTEL UND/ODER DESSEN BEHÄLTER NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. (AUSBRINGUNGSGERÄTE NICHT IN UNMITTELBARER NÄHE VON OBERFLÄCHENGEWÄSSERN REINIGEN./INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER HOF- UND STRAßENABLÄUFE VERHINDERN.)
    • NB6611-DAS MITTEL WIRD ALS BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B1). ES DARF NICHT AUF BLÜHENDE ODER VON BIENEN BEFLOGENE PFLANZEN AUSGEBRACHT WERDEN; DIES GILT AUCH FÜR UNKRÄUTER. BIENENSCHUTZVERORDNUNG VOM 22. JULI 1992 BGBL. I S. 1410 BEACHTEN.
    • NN3001-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.
    • NN3002-DAS MITTEL WIRD ALS SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.
    • NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
    • NW470-ETWAIGE ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN GRANULATE UND DEREN RESTE SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND STRAßENABLÄUFE SOWIE REGEN- UND ABWASSERKA
    • SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.
    • SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.
    • SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE "PERSÖNLICHE SCHUTZAUS
    • SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.
    • SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.
    • SF275-EEOS-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEI NACHFOLGEARBEITEN/INSPEKTIONEN MIT DIREKTEM KONTAKT ZU DEN BEHANDELTEN PFLANZEN/FLÄCHEN NACH DER ANWENDUNG IN OBSTBAUMKULTUREN UND IN STRAUCHBEERENOBST BIS EINSCHLIEßLICH ERNTE LANGE ARBEITSKLEIDUNG UND FEST
    • SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.
    • WH952-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST DIE ANGABE ZUR KENNZEICHNUNG DES WIRKUNGSMECHANISMUS ALS ZUSÄTZLICHE INFORMATION DIREKT JEDEM ENTSPRECHENDEN WIRKSTOFFNAMEN ZUZUORDNEN.
    • WMI28-WIRKUNGSMECHANISMUS (IRAC-GRUPPE): 28
    Nur für den beruflichen Anwender!
    {{{text}}}