Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Moddevo ist ein Wachstumsregler zur Stängel- bzw. Halmfestigung von Weizen, Gerste, Roggen und Triticale. Dieses Produkt wurde speziell für den frühen Einsatz entwickelt. Der Schwerpunkt des Produkteinsatzes liegt auf einer Anwendung bis zum 2-Knoten Stadium. (Stadium 25/29 des Getreides).
Moddevo besitzt die gleiche Formulierung und Eigenschaften wie Moddus Start.
Anwendungshinweise pro zugelassener Kultur und Schaderreger:
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GERSTE
Halmfestigung
Stadium Kultur:
Von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Grannenspitzen. Nach dem Auflaufen, Frühjahr. Zweite Behandlung. (29-49 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.6 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.2 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-10-24
Zulassungsende:
2025-12-15
Aufbrauchsfrist:
Halmfestigung
Stadium Kultur:
Von 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar. Nach dem Auflaufen. (29-49 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.6 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-10-24
Zulassungsende:
2025-12-15
Aufbrauchsfrist:
Halmfestigung
Stadium Kultur:
Von 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar. Nach dem Auflaufen. (29-49 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.6 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-10-24
Zulassungsende:
2025-12-15
Aufbrauchsfrist:
Halmfestigung
Stadium Kultur:
Von Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht bis Grannenspitzen. Nach dem Auflaufen, Frühjahr. Erste Behandlung. (29-49 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.6 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
1.2 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-10-24
Zulassungsende:
2025-12-15
Aufbrauchsfrist:
WEIZEN WEICH-
Halmfestigung
Stadium Kultur:
Von 5. Seitenspross sichtbar; 5. Bestockungstrieb sichtbar bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten. Nach dem Auflaufen. (25-39 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.3 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.3 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-10-24
Zulassungsende:
2025-12-15
Aufbrauchsfrist:
Halmfestigung
Stadium Kultur:
Von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium. Nach dem Auflaufen, Frühjahr. Erste Behandlung. (25-39 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.3 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-10-24
Zulassungsende:
2025-12-15
Aufbrauchsfrist:
Halmfestigung
Stadium Kultur:
Von 5. Seitenspross sichtbar; 5. Bestockungstrieb sichtbar bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten. Nach dem Auflaufen. (25-39 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.3 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.3 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-10-24
Zulassungsende:
2025-12-15
Aufbrauchsfrist:
Halmfestigung
Stadium Kultur:
Von 5 Bestockungstriebe sichtbar bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium. Nach dem Auflaufen, Frühjahr. Zweite Behandlung. (25-39 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.3 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.6 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
2
Wassermenge:
100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-10-24
Zulassungsende:
2025-12-15
Aufbrauchsfrist:
ROGGEN
Halmfestigung
Stadium Kultur:
Von 5. Seitenspross sichtbar; 5. Bestockungstrieb sichtbar bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar. Nach dem Auflaufen. (25-49 BBCH)
max. Aufwandsmenge:
0.5 l/ha
max. Aufwandsmenge pro Saison :
0.5 l/ha
max. Anzahl Behandlungen:
1
Wassermenge:
100 l/ha bis 400 l/ha
Wartezeiten(Tage):
-
Zulassungsanfang:
2017-10-24
Zulassungsende:
2025-12-15
Aufbrauchsfrist:
TRITICALE
Halmfestigung
Stadium Kultur:
Von 5. Seitenspross sichtbar; 5. Bestockungstrieb sichtbar bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar. Nach dem Auflaufen. (25-49 BBCH)
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Spezifikationen
Spezifikationen Moddevo
Wirkstoffe
Trinexapac
Hersteller
Syngenta Agro GmbH
Anwendungsgruppe
Wachstumsregler
Bienengefährlichkeit Einstufung
B4
Bienengefährlichkeit Text
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
EUH208-ENTHÄLT . KANN ALLERGISCHE REAKTIONEN HERVORRUFEN.|EUH401-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINHALTEN.|H317-KANN ALLERGISCHE HAUTREAKTIONEN VERURSACHEN.|H319-VERURSACHT SCHWERE AUGENREIZUNG.|H373-KANN DIE ORGANE SCHÄDIGEN BEI LÄNGERER ODER WIEDERHOLTER EXPOSITION .|H411-GIFTIG FÜR WASSERORGANISMEN, MIT LANGFRISTIGER WIRKUNG.
Signalword
ACHTUNG
Sicherheitshinweise
P101-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH, VERPACKUNG ODER KENNZEICHNUNGSETIKETT BEREITHALTEN.|P102-DARF NICHT IN DIE HÄNDE VON KINDERN GELANGEN.|P260-STAUB RAUCH GAS NEBEL DAMPF AEROSOL NICHT EINATMEN.|P280-SCHUTZHANDSCHUHE SCHUTZKLEIDUNG AUGENSCHUTZ GESICHTSSCHUTZ TRAGEN.|P302+P352-BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: MIT VIEL WASSER ... WASCHEN.|P305+P351+P338-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: EINIGE MINUTEN LANG BEHUTSAM MIT WASSER SPÜLEN. EVENTUELL VORHANDENE KONTAKTLINSEN NACH MÖGLICHKEIT ENTFERNEN. WEITER SPÜLEN.|P308+P313-BEI EXPOSITION ODER FALLS BETROFFEN: ÄRZTLICHEN RAT EINHOLEN ÄRZTLICHE HILFE HINZUZIEHEN.|P362+P364-KONTAMINIERTE KLEIDUNG AUSZIEHEN UND VOR ERNEUTEM TRAGEN WASCHEN.
Zulassungsende
15.12.2025
Zulassungsanfang
24.10.2017
Zulassungsstatus
Zugelassen
Zugelassene Schaderreger
HALMFESTIGUNG
Anwendungsbestimmungen
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).|NN1002-DAS MITTEL WIRD ALS NICHT SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER RAUBMILBEN UND SPINNEN EINGESTUFT.|NN2001-DAS MITTEL WIRD ALS SCHWACH SCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZINSEKTEN EINGESTUFT.|NW261-DAS MITTEL IST FISCHGIFTIG.|NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND|NW642-1-DIE ANWENDUNG DES MITTELS IN ODER UNMITTELBAR AN OBERIRDISCHEN GEWÄSSERN ODER KÜSTENGEWÄSSERN IST NICHT ZULÄSSIG. UNABHÄNGIG DAVON IST DER GEMÄß LÄNDERRECHT VERBINDLICH VORGEGEBENE MINDESTABSTAND ZU OBERFLÄCHENGEWÄSSERN EINZUHALTEN. ZUWIDERHA|SB005-IST ÄRZTLICHER RAT ERFORDERLICH VERPACKUNG ODER ETIKETT DES PRODUKTES BEREITHALTEN.|SB010-FÜR KINDER UNZUGÄNGLICH AUFBEWAHREN.|SB111-FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT DEM PFLANZENSCHUTZMITTEL SIND DIE ANGABEN IM SICHERHEITSDATENBLATT UND IN DER GEBRAUCHSANWEISUNG DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE DIE BVL-RICHTLINIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUS|SB166-BEIM UMGANG MIT DEM PRODUKT NICHT ESSEN TRINKEN ODER RAUCHEN.|SF245-02-ES IST SICHERZUSTELLEN DASS BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELBELAGES WIEDER BETRETEN WERDEN.|SS110-1-BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL SIND SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) ZU TRAGEN.|SS206-ARBEITSKLEIDUNG (WENN KEINE SPEZIFISCHE SCHUTZKLEIDUNG ERFORDERLICH IST) UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEI DER AUSBRINGUNG/HANDHABUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN.|SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|SS530-GESICHTSSCHUTZ TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL|SS610-GUMMISCHÜRZE TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.|WH9152-IN DIE GEBRAUCHSANLEITUNG IST EINE ARTEN- UND/ODER SORTENLISTE DER KULTURPFLANZEN AUFZUNEHMEN FÜR DIE DER VORGESEHENE MITTELAUFWAND VERTRÄGLICH ODER UNVERTRÄGLICH IST.